Hallo zusammen,
also angenommen bei einem Auto (älteres Baujahr, viele km) ist die Kupplung defekt. Man bringt das Auto zu einer (Meister)Werkstatt und lässt es reparieren, die komplette Kupplung wird gewechselt und danach gehts wieder. Wenn dann aber, etwa drei Monate und keine 2500 km später die Kupplung schon wieder kaputt ist, sagen wir mal es ist eindeutig die Kupplung und sogar mit identischen Symptomen wie beim ersten mal, inwiefern hat der Kunde dann Anspruch auf Garantie/Gewährleistung für die KFZ-Reparatur?
Angenommen der Mechaniker behauptet steif und fest es könne nicht an der Kupplung liegen und wenn dann hat es andere Ursachen wie Getriebe etc, er kann den nicht fachkundigen Kunden ja quasi alles möglich erzählen, wie sollte man sich als Kunde verhalten? ADAC Rechtsschutz sei mal vorhanden, kann man dann ein Gutachten o.Ä. erstellen lassen?
Für Hinweise und Tips wäre ich dankbar!
Sebastian