Ich hatte eine Panne auf der Autobahn und hab mich dann abschleppen lassen zur nächsten Werkstatt. Die sagte man müsste da ein paar Lambdasonden und den Katalysator tauschen. Sie haben wohl den Fehlerspeicher ausgelesen. Das wäre mir da aber zu teuer und ich hab in dem Ort eine freie Werkstatt gefragt, ob die das reparieren könnte. Er präsentierte einen Kostenvoranschlag und ich hab das Auto ungefähr zu dem Preis wieder aus der Werkstatt abgeholt. Soweit so gut. Das Auto fuhr die ersten 200 Kilometer ohne Probleme. Doch dann ist wieder das Problem aufgetreten, so dass der Motor während der Fahrt einfach ausgeht, und zwar je langsamer ich fahre, desto wahrscheinlicher. Ich kann ohne Probleme 150 km/h fahren, aber sobald ich langsamer fahre, geht der Motor aus und es erscheint auch kein Fehler im Display. Es leuchtet keine Lampe. Jetzt frage ich euch, was ich machen soll. Hab ich ein Recht auf ein fahrtaugliches Auto? Was ist, wenn der Katalysator gar nicht das Problem war? Kann ich jetzt einfach eine andere Werkstatt beauftragen, den Schaden zu finden und zu beheben? Kann ich Geld von der freien Werkstatt zurück verlangen?
So einfach nicht.
Su müsstest erst die Freie Werkstatt auffordern nachzubessern.
Erst danach, wenn das fehlschlägt könntest Du eine andere Werkstatt aufsuchen und deren Kosten dann der freien Werkstatt auferlegen.
Aber überhaupt, so eindeutig ist das nicht.
Mag sein die ersetzten Teilen waren wirklich defekt aber der Grundfehler noch immer nicht behoben.
Dann wäre da auch nichts nachzubessern, es werden neue Kosten anfallen.
Und ob die Teile überhaupt defekt waren kann man sicher nicht mehr nachprüfen, außer du hast die Teile mitbekommen und vorliegen.
MfG
duck313
Klar. Steht so im Grundgesetz.
Im Ernst: was war denn der genaue Aufttrag an die Werkstatt? „Mach mal heil“ oder „tausch das mal aus“? Dementsprechend haben sie entweder nachzubessern oder sie haben genau das getan, was sie sollten. Die Chance auf das Nachbessern müsstest du ihnen allerdings gewähren (wenn sie was falsches gemacht haben), bevor du (einen Teil?) Geld zurück verlangen oder in eine andere Werkstatt gehen kannst.
Nein, natürlich nicht.
Du hast das Recht, dass dein Auftrag korrekt ausgeführt wird.
Wie lautete der Auftrag an die freie Werkstatt?
Hast du denen die Diagnose der anderen Werkstatt vorgelegt und gesagt „Genau das bitte reparieren?“ - Das wäre nicht gut, denn dann haftet die freie Werkstatt nur dafür, diesen Auftrag sauber ausgeführt zu haben.
Wenn du aber gesagt hast: „Mein Auto hatte gestern dieses Problem, die andere Werkstatt meint, es könne daran liegen, schaut bitte selber, sagt, was repariert werden muss und wie teuer es wird.“, dann haftet die Werkstatt auch für die Nachvollziehbarkeit der Diagnose und die korrekte Ausführung der Reparatur.
Nachvollziehbar heißt leider nicht, dass die Diagnose richtig gewesen sein muss. Manchmal sind Fehler schwierig zu finden und auch eine absolut korrekt und logisch vorgehende Werkstatt liegt falsch mit einem Verdacht.
Am Ende ist es bei dir ja auch noch absolut fraglich, ob der jetzige Fehler überhaupt der gleiche Fehler wie vorher ist. „Auf der Autobahn liegen geblieben“ hört sich doch schon anders an als „Motor geht bei langsamer Fahrt aus“.
Es könnte ein ganz anderes Bauteil defekt sein als vorher.
Es könnte ein Bauteil bei der ersten Reparatur beschädigt worden sein.
Es könnte der selbe Fehler sein, der sich nun aber anders zeigt.
Man weiß es nicht.
Ich hatte schon zu viele Aufträge, bei denen der Kunde sagte, „Tausche den Sensor!“
Inzwischen hab ich mir angewöhnt, zumindestens eine kurze Fehlersuche zu machen, ob es wirklich dieser Sensor ist, oder ob einfach der Sollwert, den der Sensor erwartet nicth erfüllt wird.
Allerdings im Bereich des möglichen. Wenn die genaue Prüfung länger dauert, wechsel ich erstmal das Ding und frage dann, ob der Kunde sein Auto mit einem neuen Sensor zurückhaben will, oder ob wir es reparieren sollen.