Garantie bei Fahradsturz

Hallo an Alle!

Ich habe mit meinem 6 Monate alten Fahrrad einen kleinen Unfall gebaut. Beim Fahren hat sich der Trageriemen mit meiner Tasche mit dem hintere Schutzblech verheddert. Durch den Sturz hat sich das Schutzblech total verborgen. Außerdem funktioniert das vordere LDE-Licht nicht mehr. Hat jemand eine Ahnung, ob das defekte Vorderlicht unter die Gewährleistungsfrist fällt? Oder habe ich durch den „kleinen Unfall“ einfach Pech gehabt und zahle die Kosten selber?

Pech gehabt. Unter Gewährleistung fallen nur Schäden, welche durch vom Hersteller verschuldete Mängel auftreten.
Für schludrige Befestigung von Gepäck am Fahrrad haftet natürlich nicht dessen Hersteller, sondern nur Du alleine.

:japanese_ogre: merimies

Hallo.
Es kann sein dass dein vorderes Licht über das Schutzblech hinten mit Strom versorgt wird, wenn dieser Kontakt unterbrochen ist durch den Unfall dann tut es natürlich nicht mehr. Einfach mal das Licht mit einem Kabel direkt vom Dynamo anschließen und sehen ob es dann wieder tut.

Gruß
Gerald

Was Du Gewährleistung nennst, nett man auch Sachmängelhaftung. Das bezieht sich auf Mängel, die schon bei Übergabe des Produktes an Dich bestanden haben, sich aber erst später zeigen. ganz bestimmt muß kein Hersteller für Schäden haften, die, durch wen auch immer, dem Produkt erst nach dem Kauf zugefügt werden.