Garantie bei Neuwagen

eine Frage allerseits…

ich hatte an meinem gekauften Neufahrzeug einen Blechschaden den ich reparieren lassen möchte.
Aus irgendwelchem Grund auch immer möchte ich aber nicht meine VK belasten !!
Wenn ich nun nicht den allzu „Großen“ Umfang beseitigen lassen möchte, da die „OPTIK“ nicht sehr darunter leidet !
Meine Frage dazu:
wie sieht es dann mit der Neuwagen - Garantie aus, das Auto ist schließlich erst ein viertel Jahr „ALT“, oder geht mir „DIESE“ auf welchen Weg auch immer verloren ?

Moin,

du verlierst keine Ansprüche bei einem Motorschaden, nur weil du den rechten Kotflügel in einer Hinterhofwerkstatt repariert hast.
Du verlierst aber die Durchrostungsgarantie auf den rechten Kotflügel.

Moin, Moin,

es ist zwar keine „Hinterhofwerkstatt“, aber nicht so umfangreich wie es sein sollte !

Moin,

was X_Strom damit ausdrücken wollte: Wenn Du den Schaden nicht von einer Vertragswerkstatt beseitigen lassen möchtest, dann verlierst Du dann die Garantie, wenn der spätere Schaden eventuell etwas mit dem jetzigen Blechschaden zu tun hat.

Um beim Beispiel zu bleiben: Durchrostungsschäden am reparierten Kotflügel werden nicht über die Garantie übernommen. Rostet der andere Kotflügel später mal durch, der jetzt gar nichts abbekommen hat, dann sieht das schon anders aus.

Genauso ist es bei anderen Defekten, wie z.B. einem Motorschaden. Den bekommst Du auch über die Garantie ersetzt. Außer natürlich, wenn übersehen wurde, dass der eingedrückte Kotflügel einen Kühlerschlauch beschädigt hat, der zum Motorschaden führte.

Beste Grüße
Guido