eine Frage allerseits…
ich hatte an meinem gekauften Neufahrzeug einen Blechschaden den ich reparieren lassen möchte.
Aus irgendwelchem Grund auch immer möchte ich aber nicht meine VK belasten !!
Wenn ich nun nicht den allzu „Großen“ Umfang beseitigen lassen möchte, da die „OPTIK“ nicht sehr darunter leidet !
Meine Frage dazu:
wie sieht es dann mit der Neuwagen - Garantie aus, das Auto ist schließlich erst ein viertel Jahr „ALT“, oder geht mir „DIESE“ auf welchen Weg auch immer verloren ?