Garantie für EUR 100.000: Cash oder Gesamtbestand?

Hallo Wissende,

derzeit ist es ja so, dass eine Summe von bis zu EUR 100.000 auf einem Bankkonto noch garantiert ist.

Aber, mal dumm gefragt: Wie sieht das denn aus, wenn man ein Wertpapierdepot bei einer Bank hat? Zählt dann nur der Cashbestand auf dem Verrechnungskonto zu den EUR 100.000, oder werden die Aktien mit eingerechnet?

Das Aktien im Prinzip Sondervermögen sind, weiß ich. Aber ich weiß eben nicht, ob sie bei den EUR 100.000 mitgerechnet werden.

Schöne Grüße

Petra

Hallo!

Wertpapierdepots unterliegen nicht dem Einlagenschutz!

Ein Depot ist doch überhaupt nicht mit Sichteinlagen(Giro,Tagesgeld,Festgeld) zu vergleichen.
Das ist das doch nur eine Form der Verwaltung von Aktien,die bei Bankenpleite überhaupt nicht betroffen wären. Die Aktien gehen nicht verloren. Der Wert der Aktien kann schon betroffen sein,wenn sie keiner mehr haben will sind sie wertlos.

Depot wird bei der 100.000 € Grenze überhaupt nicht beachtet.

mfG
duck313

Hallo,

Depot wird bei der 100.000 € Grenze überhaupt nicht beachtet.

Sicher? Ich meine, kann man sich darauf verlassen?

Vielleicht bin ich da paranoid, aber wenn eine Bank sieht, dass man EUR 100.000 auf dem Konto haben könnte - vielleicht wird sie einen dann irgendwann dazu zwingen, diesen Kontostand tatsächlich zu erreichen? … Oder man darf zwar die Aktien behalten, aber sie werden mit angerechnet?

Ich meine, wenn man jetzt Hartz IV beantragen würde, dann würden sie ja auch mit angerechnet.

Schöne Grüße

Petra

Aktien sind Sonervermögen, getrennt von dem Vermögen der bank.

Bei einer Insolvenz kann im Regefall nicht auf das Sondervermöegn zurückgegriffen werden;
das hat also mit der Einlagensichérung nicht zu tun.

Eine ganz strenge Trennung vom Vermögen der bank und dem Sondervermögen des Kunden gibt aber nur bei Investmentfonds, die dem Investmentgesetz unterliegen

Wenn die Bank bei aktien das Depot selber verwaltet, kann es im Insolvenzfall durchaus zu problemen kommen.

Und wenn eine andere bank das Depot verwaltet, kann es m.E. auch zu problemen kommen, wenn diese bank pleite geht;
weil es gibt hier ja nicht so eine strenge Depotkontrolle wie unter dem Investmentgesetz

Das kann im Einzelfall eine komplizierte Rechtslage werden.
Eventuell sind es ja auch keine physischen Aktien, sondern daraus abgeleitete Produkte.

Mal abgesehen davon,
halte ich die einlagensicherung bis 100.000 euro bei einem größeren Crash auch nicht für sicher.

Wenn die Bank bei aktien das Depot selber verwaltet, kann es
im Insolvenzfall durchaus zu problemen kommen.

Zu welchen genau? Und warum?

Eventuell sind es ja auch keine physischen Aktien, sondern
daraus abgeleitete Produkte.

Welchen Unterschied macht es, welche Wertpapierarten der Kunde im Depot hat? Und was meinst du mit physischen Aktien?

Und wenn es Geld futsch ist, ist es futsch.
Oder meinst du, das taucht wieder auf ?

Angenommen die Depotbank ist in Luxembourg ?
Wenn willst du dann verklagen.
die deutsche bank, die deutschen Wirtschaftsprüfer, oder die deutschen Aufsichtsbehörden ?

Oder die luxembourgische Bank, die lux. WP oder die Aufsichtsbehörden in Luxembourg ?

Dann verdienen sich die Rechtsanwälte mit dir noch ihre paar tausend Euro,
aber das geld bleibt verschwunden, weil sich alle den schwarzen Peter gegenseitig in die Schuhe schieben.

Oder hast du immer noch nicht verstanden, wie der Kapitalismus in Deutschland funktioniert ?

Da stellt sich doch die Frage, ob es nicht die bessere Geschäftsidee ist, eine bank zu überfallen, anstatt einer Bank sein Geld anzuvertrauen:

http://www.bankraub.de/schulung.htm

Hallo,

Wenn die Bank bei aktien das Depot selber verwaltet, kann es
im Insolvenzfall durchaus zu problemen kommen.

Zu welchen genau? Und warum?

lediglich zu Verzögerungen von maximal einigen Wochen (natürlich doof, wenn man mit kurzlaufenden Optionen gespielt hat), weil die Aufsichtsbehörden am Anfang andere Dinge zu tun haben, als sich die Depotbestände von Kleinaktionären anzuschauen und diese nach Prüfung freizugeben.

Eventuell sind es ja auch keine physischen Aktien, sondern
daraus abgeleitete Produkte.

Welchen Unterschied macht es, welche Wertpapierarten der Kunde
im Depot hat?

Keinen.

Und was meinst du mit physischen Aktien?

Aktien in Papierform. Gibts nur so gut wie gar nicht mehr und selbst wenn, sind die auch nicht bei der Bankn verbucht, sondern allenfalls im Schließfach.

C.