Garantie für IPads

Hallo zusammen,

wenn ich ein Ipad in einem Geschäft kaufe oder von einem Privatmann, habe ich dann eine Herstellergarantie von Apple oder muss gegenenfalls die Reklamation über denjenigen laufen, bei dem ich das IPad gekauft habe?
Könnte ich auch für ein neues Gerät, das ich z. B. von einem Privatmann kaufe, eine Garantie bei Apple kaufen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

Malu

Hallo Malu,

kaufst Du das Gerät bei einem Handler, dann hast du „gegen“ den Händler eine sechsmonatige Gewährleistung (gesetzlich geregelt !!), er ist dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller des Produkts.

Alles das was darüber hinausgeht ist eine Garantie des Herstellers und nur bei ihm ist zu reklamieren, allesdings bist Du als Käufer in der Beweispflicht, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war (z.b. Produktionsfehler, Konstruktionsfehler etc.)

Gruß
Jürgen

Hallo

Könnte ich auch für ein neues Gerät, das ich z. B. von einem
Privatmann kaufe, eine Garantie bei Apple kaufen ?

Die gesetzliche Gewährleistung wurde ja schon beschrieben. Die Herstellergarantie hängt von deren Vertragsbedinungen ab. Das kann recht umfangreich sein, aber auch extrem eingeschränkt und fast nicht nutzbar.

Bei Apple gibt es für jedes Gerät eine 1-jährige Garantie, die recht brauchbar ist, ausser bei Wasserschäden und sichtbaren mechansichen Defekten wird ohne große Probleme getauscht. Dabei ist es egal wer der ursprüngliche Käufer war.

Zusätzlich kann man eine erweiterte Garantie erwerben, die teilweise auch solche Schäden abdeckt, das muss aber innerhalb von 30 Tagen nach Kauf passieren.

Grüße,
.L

Hallo Jürgen _01,

vielen Dank für Deine Antwort, die ich etwas korrigieren muss. Meines Wissens beträgt die gesetzliche Garantie 1/2 Jahr.In dieser Zeit hast Du einen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Die darüber hinausgehende Zeit bis zu 2 Jahren - also die anschließenden 1 1/2 Jahre - fällt unter die Gewährleistung, falls sie mit dem Kauf des Artikels bestätigt wurde.( D.h. nach einem halben Jahr musst Du dem Händler beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Ansonsten hast Du keinen Anspruch auf Ersatz.

Mir ging es aber in meiner Frage darum, ob Apple eine Herstellergarantie gibt , egal, wo ich das Gerät gekauft habe, mit der Folge, dass ich das Gerät bei Apple oder einer Applevertretung gegebenenfalls nach Regiestrierung in der Garantiezeit reparieren lassen könnte.

LG

Malu

Hallo,

wenn ich ein Ipad in einem Geschäft kaufe oder von einem
Privatmann, habe ich dann eine Herstellergarantie von Apple
oder muss gegenenfalls die Reklamation über denjenigen laufen,
bei dem ich das IPad gekauft habe?

Naja, die Garantie hast Du ja wie bereits besprochen wenn Du bei Apple direkt oder einem Händler kaufst. Ob Dir das eine Privatperson auch einräumen würde ist fraglich.

Könnte ich auch für ein neues Gerät, das ich z. B. von einem
Privatmann kaufe, eine Garantie bei Apple kaufen ?

Soweit mir bekannt kann man bei vielen großen Herstellern „Garantieverlängerungen“ einkaufen (kannst Du mal bei Apple direkt oder einem Händler anfragen). Ob das dann bei Privatkauf auch geht bzw. wie das dann praktikabel angewendet wird ist IMHO eine andere Sache.

Gruß
h.

Hallo Lutz,

herzlichen Dank für diese Information.

LG
Malu

Hallo Little H,
danke für Deine Antwort.
LG
Malu

Hallo Malu,

nein meine Ausführung ist korrekt, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt auf 6 Monate und Du musst dem Händler die Chance auf Nachbesserung geben, ich glaube sogar bis zu drei mal !! Erst dann kannst Du vom Kauf zurücktreten.


Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Danach ist der Hersteller Dein Ansprechpartner, welche Nachweise Du ggf. erbringen muss, weiss nur immer der Hersteller.

Hallo,

nein meine Ausführung ist korrekt, die Gewährleistung ist
gesetzlich geregelt auf 6 Monate

nein, eure beiden Ausführungen sind zum Teil komplett falsch.
„Gesetzliche Garantie“, wie vom Vorposter erwähnt, gibt’s nicht, allerdings gibt es eine ZWEIJÄHRIGE (und nicht sechsmonatige!) gesetzliche Gewährleistung. Nach 6 Monaten gilt aber die sogenannte Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestanden hat.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, manchmal auch des Händlers.

Gruß
Christa

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Endlich mal richtig! Danke u. * ! (o.w.T.)
Alles gut.