Garantie garantie matratze

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mir vor gut 1 Jahr 2 neue Matratzen mit 5 Jahre Garantie auf Bezug und ich weiss jetzt nicht wie ich das schreiben soll daher sage ich einfach was ist.
Die Matratze hat schon eine Mulde die für meinen Rücken nicht so gut ist. Der Bezug fäng an sich zu lösen.
Wie mache ich das jetzt mit der Garantie? Ich kann ja schlecht mir die Matratzen unter die Arme nehmen und sie ins Geschäft fahren.
Für mich ist das ganze ein Garantiefall aber was mache ich wenn ich wenn die das nicht so sehen.
ich brauche die Matratzen doch direkt wieder zum schlafen.
Wie ist das wenn die das noch irgendwie überprüfen wollen. Habe ich das Recht das die zu mir nach >Hause kommen um sich die Matratzen anzusehen oder muss ich die ins Geschäft bringen??
Wie setze ich mich da am besten durch.
Freue mich über hilfe.
Michaela

Hallo

Zuerst würde ich zwei oder drei Freunde bitten sich das bei mir anzusehen, denn man braucht redliche Zeugen. Es könnte die Behauptung kommen, dass der Lattenrost schuld ist oder die Matratze überbelastet wurde zB durch Kinder die abends im Bett hüpfen.
Dann würde ich versuchen Bilder zu machen oder ein Video und das Ganze per Email an die Garantieabteilung des Herstellers schicken, mit der Bitte um kostenlosen Austausch.
Wenn die Matratze älter als 6 Monate ist wird es schwierig zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Mit freundlichkeit und viel Bitte Bitte erreicht man noch am meißten.
MfG
Tiefenbacher

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz eine bestimmte Zeit halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Ohne den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen, ist keine Antwort möglich.

Gruß

S.J.

Hallo,

normal werden Matratzen ausgetauscht. Hier kommt ein Mitarbeiter des Herstellers zu Ihnen und schaut sich den Schaden an. Meistens sind es Kaltschaummatratzen die diese Muldenbildung aufweisen. Ich hoffe hier wurde von dem Verkäufer der richtige Härtegrad zum Gewicht der Personen berücksichtigt.
Einfach mal beim Verkäufer die Reklamation melden. Sollte man da nicht weiter kommen sollte man sich direkt an den Hersteller wenden. Die sind nach meiner Erfahrung meistens sehr kulant.
Sollte es noch Probleme geben, einfach noch mal bei mir Melden.

Viel Glück