Garantie gegen Fehler?

Guten Tag,

ich arbeite seit über sechs Jahren für ein Unternehmen als Texter für Produkttexte, Newsletter, Blogbeiträge etc. Letzten Mittwoch wurde ich vom Personalchef und einem
Vorgesetzten zu einem Gespräch gebeten. Grund: Jemand verlangt vom Unternehmen circa 600 Euro, weil ich vor etwa fünf Jahren einen Text von ihm unverändert verwendet habe. Es handelt sich um einen kleinen Absatz, den ich dummerweise ans Ende meines eigenen Textes kopiert und danach vergessen habe abzuändern. Meine Firma wird das geforderte Geld zahlen. So weit, so okay. Natürlich eine große Eselei von mir. Dazu muss ich sagen, dass vor mehreren Jahren schon einmal etwas Ähnliches passiert ist, als uns jemand mit einer Klage drohte, sollten wir nicht zahlen. Allerdings blieb er erfolglos, da ich damals nicht kopiert, sondern (ebenfalls zu einem kurzen Textanteil) relativ nah am Original geschrieben hatte. Für die Firma entstanden damals keine Nachteile, er musste nach einem Schriftwechsel mit unserem Anwalt einsehen, dass ich nicht kopiert hatte, sondern nur eine besonders originelle
Formulierung von ihm übernommen hatte. Ich muss trotzdem zugeben, dass ich diesen geistigen Diebstahl bereue und so etwas bewusst nie wieder tun würde.

Nun verlangt der Personaler von mir, dass ich ein Schreiben aufsetze, in dem ich versichere, dass so etwas nie wieder passiert. Sonst bekäme ich eine Abmahnung. Meine Frage: Darf er das von mir verlangen? Ich schreibe täglich ca. 3000 Wörter, finde, aus Unachtsamkeit können solche Dinge schonmal passieren, ich würde das unter „Berufsrisiko“ einordnen. In meinem Fall waren es jetzt 1 Fall (es waren etwa 30 Wörter von rund 600) und ein „Beinahefall“, das finde ich in über sechs Jahren Arbeit nicht inakzeptabel. Und, bevor es jemand schreibt, möchte ich noch eines erwähnen: Natürlich finde ich jede Form von Plagiieren schlimm.

Grüße aus Dortmund

Tommis

Hallo

Hier werden wohl arbeits- und urheberrechtliche Aspekte zu betrachten sein, von daher ist eher ein Besuch beim entsprechend spezialisierten Anwalt anzuraten. Für den arbeitsrechtlichen Teil um überhaupt die Notwendigkeit einer Unterlassungserklärung (so etwas dürfte das Schreiben wohl darstellen) zu überprüfen. Und falls ja ist die Erklärung beim urheberrechtlichen Aspekt nicht zu eng aber auch nicht zu weitgehend abzufassen.

mfg M.L.

Und dann? Kümmert dich die Abmahnung (die ja wahrscheinlich in Form des Gesprächs mündlich ohnehin schon erteilt wurde)? Was folgt aus der Abmahnung, die in deiner Akte schlummert? Irgendwas oder nichts? Ich würde die Abmahnung nehmen.

Abmahnungen legt man ins Klo, damit man Reservepapier hat, wenn die Klorolle mal alle ist.

In mancher Firma die Entlassung bei der zweiten Abmahnung, mit wenig Diskussion und wenig Abfindung.

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eines selbständigen Texters?

Das geht ganz leicht, mit oder ohne Abmahnung: Man gibt ihm einfach keine Jobs mehr.

Von daher kann ihm die Abmahnung tatsächlich schnurzpiepe sein.

Schöne Grüße

MM

hi

ich habe im Text „selbständig“ nicht gesehen - ich meine er ist fest angestellt?
Dann hätte ein Abmahnung sehr wohl Bedeutung.

Gruß Hex

Lügner !

:smile:

noch ne Lüge !

Erkläre doch mal, wie man überhaupt in die Verlegenheit kommen kann, einen Text eines anderen für seine Arbeit zu verwenden oder besser als seine Arbeit auszugeben?
Hast du selbst keine Ideen ?

:smile:

Lass Dir einfach selber was einfallen, dann kann Dir keiner was ans Bein flicken und wenn soch mal eine Textpassage mit einer anderen übereinstimmt, dann ist das purer Zufall.

Servus,

dann wäre er einer der (geschätzt) vielleicht fünfzehn Texter, die in D im Angestelltenverhältnis tätig sind.

Außerdem staht da

und nicht

oder

Dass da ein „Personaler“ beim Ganzen mitredet, ist nicht verwunderlich - in den Hemdsärmel-, Rutschhosen- und Schmetterlingsbranchen ist den Auftraggebern der Unterschied zwischen einem Angestellten und einem Selbständigen selten bewusst - vor lauter US-Englisch kennen sie die deutschen Begriffe in diesem Zusammenhang nicht oder nicht mehr.

Schöne Grüße

MM

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wie kopiert man denn einen fremden Text aus Unachtsamkeit?
Die Unachtsamkeit besteht aus deiner Sicht ja nur darin, die Sache nicht verschleiert zu haben.

Wie man da sinnvoll Argumentieren will - auch und vor allem gegenüber seinem Vorgesetzten - frage ich mich ernsthaft.

liest sich nicht wirklich so :wink: Obwohl das doch dein Beruf sein sollte, es glaubhaft rüberkommen zu lassen - oder?

grüße
lipi

Nein, einem seriösen Texter können solche Sachen nicht passieren, schon gar nicht mehrmals.

Schriftliche Versicherungen dem Auftraggeber gegenüber, dass es sich um eigenständig verfasste Texte und nicht um Plagiate handelt, sind zudem nicht unüblich.

:paw_prints:
Texterin .

Bei „nur“ 3000 Wörtern pro Tag dürfte es nicht arg schwierig sein, auf pure Kopien zu verzichten. Natürlich habe ich bei manchmal 5000 Wörtern pro Tag unter Zeitdruck auf Bestehendes zurückgegriffen. Das aber so umformuliert und in einen anderen Zusammenhang gebracht, dass von Kopieren keine Rede mehr sein konnte.
Ich würde akzeptieren, aber die Arbeitsweise ändern.
LG
Amokoma1