Hallo,ich habe ein Netzteil am 11.01.2011 erhalten ,was ich über ebay bestellt hatte bei einem händler „neuware“.Vor 2 tagen machte das netzteil leider garnichts mehr,also es kommt kein strom ans mainboard an.ok dachte ich mir rufe ich da mal an wo ich es gekauft habe.Die nette dame am tele sagte das ich gleich ne mail bekomme wo alles drin steht wie es nun weiter geht.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr Wunsch zur Reklamation wurde geprüft.
Der Kauf dieses Artikels liegt länger als 6 Monate zurück. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegt ihnen daher die Pflicht , nachzuweisen, das ein
etwaiger Mangel an dem Produkt schon zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestanden hat. *Nachweis: Gewährleistungsrecht BGB: §476 Beweislastumkehr.
Da der zur Bearbeitung der Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Nachweis* von Ihnen nicht erbracht wurde, lehnen wir hiermit die Bearbeitung ab.
Bitte wenden sie sich an den Hersteller!
Danke + Gruß"
Ich dachte Hallo wollen die mich verarschen? ich habe noch knapp 2 monate garantie/bzw Gewehrleistung und jetzt sagt mir die dame am tele ne,bitte wenden sie sich an den hersteller.
1 frage ist:darf der händler einfach auf den hersteller verweisen ? ich habe das produkt doch beim händler erworben und nicht beim herstellenden unternehmen.
2.ich habe in einem PC-Laden bei mir um die ecke mal nachgefragt,der besitzer des ladens meinte ,auf der rechnung muss Garantie oder Gewährleistung vermerkt sein,ist das nicht der fall so tritt die Garantie ein und es müssen die AGB auf der rechnung sein ? stimmt das ?