Garantie im Fall eines Gewinnes

Hi an alle.

Jemand hat einen großen LCD Fernseher gewonnen und möchte diesen gern verkaufen. Leider hat aber das Unternehmen bei welchem gewonnen wurde keinen Kaufbeleg beigelegt. Wie kann die Garantie OHNE Kaufbeleg ( und somit auch ohne belegbaren Kaufdatum), in Anspruch genommen werden bzw. wie kann dies der spätere Käufer tun?

Denn im Grunde genommen hat ja der Sponsor, also jener der das Gerät gekauft hat ( es wurde direkt bei Samsung eingekauft), einen Garantieanspruch von 2 Jahren.

Vielen Dank für eure Antworten. Ggf. kennt ja jemand die rechtlichen Begebenheiten zu so einem Fall oder hat selbst schon Erfahrung machen dürfen.

Mit den besten Grüßen,

Andy

Hallo,

das steht in den Garantiebedingungen, normalweise hat nur der Käufer Garantie.

hth

Hallo,

Denn im Grunde genommen hat ja der Sponsor, also jener der das
Gerät gekauft hat ( es wurde direkt bei Samsung eingekauft),
einen Garantieanspruch von 2 Jahren.

kann es sein, dass hier Garantie und Gewährleistung verwechselt werden? Lies mal faq:1152 zu diesem Thema.
Gruß
loderunner

Ähm, Ich weiß das die Garantie 2 Jahre betrifft - und die Gewährleistung des Herstellers nur 1 Jahr, oder?

das Hieße also, ich könnte den Fernseher verkaufen - mit der Gewährleistung, aber ohne Garantie?

Aber auch für die Gewährleistung brauche ich doch ein Kaufdatum. Sonst könnt ich ja noch in zehn Jahren behaupten ich hätte das Gerät soeben erst gekauft,oder?

Das es so schwer ist einen Gewinn zu verkaufen hätte ich nicht gedacht.

Mfg,

Andy

Hallo Loderunner,

ok, ich gebs zu, meine letzte Antwort war Quatsch :wink:

Hab deinen Hinweis zur Garantie und Gewährleistung erst danach gelesen.

Also, die Gewährleistung ist auf zwei Jahre beschränkt. Nun kann man ja beim Fernseher nicht allzu viel falsch machen. Also, was passiert nun wenn das Ding nun verkauft wird und der Käufer möchte in einem Jahr von die Gewährleistung in Anspruch nehmen? Muss er dann dies über den Gewinner des Fernsehers abwickeln? Wie kann der Gewinner belegen, wann der Fernseher gekauft wurde? Der Sponsor des Gewinnspiels könnte ja , rein theoretisch, das Teil auch schon vor zehn Jahren gekauft haben ( mal überspitzt formuliert).
Wenn der private Verkäufer (Gewinner) die Gewährleistung nach europäischen Recht ausschließe schmälert das sicher den Verkaufswert ( obwohl dat Ding ja niegelnagelneu ist).

Danke für weitere Antworten.

Gruß,

Andy

Hallo,

Jemand hat einen großen LCD Fernseher gewonnen

Ich sehe eigentlich überhaupt keine Rechtsgrundlage, die Ansprüche bei einem Gewinn rechtfertigen würde. Gewährleistungsansprüche erwachsen aus einem Kauf- oder Werkvertrag. Beides existiert hier nicht.

Selbst wenn man in den Besitz des Kaufbelegs desjenigen, der das Gerät verschenkt hat, käme: Mangels Vertrag zwischen dem Beschenkten und dem Verkäufer bestünde auch kein Anspruch. Dieser müsste explizit an den Gewinner abgetreten werden, aber auch das können die Vertragsparteien individuell ausgeschlossen haben.

Garantie? Ein Blick in die Bedingungen hilft weiter. In manchen Fällen reicht die Seriennummer um das Herstellungsdatum zu ermitteln (was im Zweifelsfall zu Ungunsten des Anspruchstellers wäre). Wenn dort ein Kaufbeleg verlangt wird, wird man den nicht vorlegen können, da das Gerät nicht gekauft wurde.

Gruß

S.J.

Hallo !

Ich sehe nicht,das Du als Gewinner irgendwelche Rechte hättest und die beim Weiterverkauf auch noch übertragen könntest.

Der Gewinn ist wie ein Geschenk. Da kannst Du doch auch dem Schenkenden nicht in ein paar Monaten sagen,Dein Geschenk ist kaputt,bitte gib mir ein neues oder repariere es.

Wenn man die Garantieunterlagen des Herstellers mitgeliefert bekommt,dann wäre es sehr gut möglich,man kann diese freiwillige Garantie des Herstellers(Händler hat man ja nicht) nutzen und auch übertragen.
Dazu muss man meist einen Kupon der Garantieerklärung einschicken zur Registrierung,dann läuft die Frist.

Gewährleistung hat man nicht.

MfG
duck313