Garantie in Anspruch nehmen/Austauschgerät

Hallo,
ich habe mir 12/2012 eine Maus gekauft von Logitech. Die Maus springt sporadisch rum. Nach erfolgreichen Kontakt mit dem Logitech Support ist dies ein Garantie fall. Nun war ich beim Hänlder, welcher mir damals die 60€ maus verkauft hat. Dieser hat mir eine Gutschrift angeboten, da dies üblich ist bei Logitech Geräten(kein Austausch oder Reperatur versuch). Logitech hat nun ein Exklusiv Sortiment, was nur bestimme Händler beziehen können( wozu mein Händler nicht zählt). Ich möchte jetzt nun die gleich Maus haben und keine andere.
Der Händler bietet mir eine Gutschrift in höhe von 60€ an und keine Auszahlung. Wenn er aber dennoch über umwege diese Maus bestellt muss ich eine Nachzahlung in höhe von 25€ leisten. Der Mediamarkt neben an verkauf die Maus für 65€.
Nun ist meine Frage welche möglichkeiten habe ich meine Garantie in Anspruch zu nehmen, ohne einen Aufpreis zu leisten und diese Maus wieder zu erhalten.

Meiner Meinung nach ist dies ne Verarsche des Händlers!

Nun ist meine Frage welche möglichkeiten habe ich meine
Garantie in Anspruch zu nehmen, ohne einen Aufpreis zu leisten
und diese Maus wieder zu erhalten.

In dem Du genau so vorgehst, wie es der Garant (also Logitech) in seinen Garantiebestimmungen regelt. Wenn da drin steht, dass das Gerät in Büttenpapier eingewickelt auf eigene Kosten inkl. Originalrechnung mit zweifacher beglaubigter Kopie zum Servicepartner nach Afganistan geschickt werden muss und dann gegen ein repariertes Gebrauchtgerät getauscht wird, dann wäre das zulässig (aber eher unwahrscheinlich). Kein Hersteller ist verpflichtet eine Garantie abzugeben. Insofern kann auch jeder Hersteller frei bestimmten, für was er wie lange garantiert und wie die Abwicklung läuft.

Meiner Meinung nach ist dies ne Verarsche des Händlers!

Was hat der Hersteller mit der Logitech Garantie zu tun? Nichts. Insofern ist das alles schon ein enormes Entgegenkommen. Anstatt auf den Händler einzuprügeln, solltest Du Dich zunächst einmal kundig machen, was Du überhaupt für Ansprüche hast und wer der Anspruchsgegner ist.

also, Logitech zertört alle defekten geräte und repariert nicht und bietet dem Einzelhändler eine Gutschrift an. Dieser gibt diese dann weiter an den Kunden. FERTIG mehr mach Logitech nicht. Habe bereits mit Logitech Telefoniert dehnen sind die Hände gebunden (wahrscheinlich ist des irgendso ein Call-Center). Nun habe ich nochmals mit dem Einzelhändler geredet er hat nun diesen Exklusivvertrag abgeschlossen und bekommt jetzt wieder diese Maus, aber wenn ich meine Maus jetzt abgebe erhalte ich eine Gutschrift in Höhe von 59 € der Einzelhändler gibt mir diese Maus nur für 69€, also muss ich 10€ draufzahlen. Ist dies rechtens?

falsches Brett
Hallo Fragewurm,

Die Frage gehört ins Rechtsbrett.

MfG Peter(TOO)

also muss ich 10€ draufzahlen. Ist dies rechtens?

Und falls nicht … würdest wegen der paar Oekken vor Gericht ziehen (wollen)?

jetzt abgebe erhalte ich eine Gutschrift in Höhe von 59 € der
Einzelhändler gibt mir diese Maus nur für 69€, also muss ich
10€ draufzahlen. Ist dies rechtens?

Nochmals: Rechtens ist, was in den Garantiebedingungen steht. Wenn dort von einer Erstattung des Kaufpreises die Rede ist, gibt es auch nur diesen und nicht mehr.

Du hast 59,00 Euro bezahlt, die Maus über zwei Jahre genutzt und forderst nun deutlich mehr (69,00 €) als Du bezahlt hast. Geht´s sonst noch?

Und ich schrieb auch schon, dass der Händler nicht der Anspruchsgegner ist. Auch nicht, wenn der einen Vertrag mit Logitech hat.

Aber egal. Mehr als Du damals bezahlt hast, wirst Du ganz sicher nicht fordern können. Die Erstattung des damaligen Kaufpreises finde ich schon außergewöhnlich kulant.

1 Like