Hallo,
wenn du als Privatperson vor hast im großen Stil Waren zu verkaufen, ist es erforderlich ein Gewerbe anzumelden, um deine Umsätze auch entsprechend zu versteuern.
Zur Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - nicht des Verkäufers - mit dieser hast du so gesehen nichts zutun.
Zur Gewährleistung:
Alle gekauften Artikel haben in Deutschland eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese gibt der Verkäufer - also du.
Bei Waren von Insolventen Herstellern tritt hier allerdings eine Sonderregelung in Kraft die besagt, dass der Endverbraucher nur eine verkürzte Gewährleistung von sechs Monaten hat.
Da die Firma bereits insolvent ist, bist du allerdings dazu verpflichtet dies auch entsprechend zu kennzeichnen.