Garantie und Gewährleistung als Privatverkäufer

Darf ich als Privatperson viele neue Geräte von einem insolventen Hersteller verkaufen? Muss ich Garantie und Gewährleistung anbieten. Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es dann mit Garantie und Gewährleistung aus? Muss ich die dann auch anbieten, obwohl der Hersteller nicht mehr verfügbar ist?

Danke

Hallo,

wenn du als Privatperson vor hast im großen Stil Waren zu verkaufen, ist es erforderlich ein Gewerbe anzumelden, um deine Umsätze auch entsprechend zu versteuern.

Zur Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - nicht des Verkäufers - mit dieser hast du so gesehen nichts zutun.

Zur Gewährleistung:
Alle gekauften Artikel haben in Deutschland eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese gibt der Verkäufer - also du.
Bei Waren von Insolventen Herstellern tritt hier allerdings eine Sonderregelung in Kraft die besagt, dass der Endverbraucher nur eine verkürzte Gewährleistung von sechs Monaten hat.
Da die Firma bereits insolvent ist, bist du allerdings dazu verpflichtet dies auch entsprechend zu kennzeichnen.

Als Privatverkäufer kannst Du die Garantie und Gewährleistung ausschließen., als gewerblicher Verkäufer nicht. Ob Du ein Gewerbe anmelden musst wenn Du viele Geräte verkaufst ist eine Frage des Steuerrecjts. Da kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

solange man Geräte als Privatperson verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen.( siehe ebay ) Als Gewerbetreibender kann man meines Wissens keine Gewährleistung ausschließen.
Ich hoffe es hilft.