Garantieansprüche stellen Hilfe

Hallo
Für unseren Vinyl-Boden in der Küche müssten wir einen Garantieanspruch stellen.Die Nutzschicht löst sich bei mehreren Dielen des nicht verklebten Bodens an den Kanten ab.Der Boden wurde vor ca.1 Jahr von einem Handwerker in der Küche verlegt.Dieser lehnt aber jeden Garantieanspruch ab und verweist auf den Hersteller.

Es handelt sich um Markenvinyl mit angeblich Lebenslanger Garantie.

Nun müssen wir selber schauen und bitten euch um Hilfe.

Wer hat Erfahrung zu dem Thema ?
Wohin könnten wir uns wenden in einem solchen Fall ?

Wir kommen aus dem Raum Kulmbach
Gruß
Dieter

Dann informiere Dich mal ganz genau was diese „lebenslange Garantie“ genau umfasst. Das klingt viel zu vage und unbestimmt ohne nähere Info.

Bei Handwerker hast Du Gewährleistung auf Fehler die er (rechtlich) zu vertreten hat. Wenn er Material gekauft hat, dann grundsätzlich auch für das Material. Um sein Verschulden geht es da nicht (er könnte sich dann selbst an den Hersteller halten für Regress).
darüber müsste der Gewährleistung bieten für falsche Montage oder Auswahl für die Einbausituation. Etwa lose statt fest verlegt (wenn es daran liegen könnte), oder falsche Unterlage.

Hat der Handwerker den Schaden besichtigt ?

MfG
duck313

Mir ist gerade aufgefallen ,dass auf der Rechnung " Bei loser Verlegung keine Gewährleistung" steht.
Hat das denn Rechtsgrundlage ? Müssten es nicht mindestens 2 Jahre sein,wenn das Material nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist ?

Nicht wenn es abweichend von der Verlegeanleitung und der „handwerklichen Praxis“ oder den „anerkannten Regeln der Technik“ gemacht wurde.

Der Hinweis des Handwerkers spricht dafür. Hier weiche ich von den Fachregeln ab, Risiko für dadurch auftretende Fehler trägt der Kunde, der es ausdrücklich wünschte, so zu verlegen.

Wenn der Belag lose liegt, kann er sich minimal bewegen, wenn man drauf läuft. Es kommt zu Scher- und Schiebebewegungen, die die Kanten belasten können. Und da ist es ja auch ausgebrochen.

Frage dich:
Hat dich der Handwerker auf die mögliche Problematik bei loser Verlegung aufmerksam gemacht ? Gesagt, hier könnte es zu Kantenfehlern kommen ?

Wenn nein, dann müsste er m.E. nach haften.
Wenn ja (aber dann mehr als der Satz auf der Rechnung oder Angebot !), dann nein.
Der Hersteller mit seiner versprochenen Garantie ist aus jeder Haftung raus, wenn nicht fachgerecht verlegt wurde. Für Materialfehler müsste er noch haften, aber nicht für Fehler, die auf falsche Verlegung zurückzuführen wären.

MfG
duck313

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Er hat uns die lose Verlegung empfohlen,weil wir die Küche nicht ausbauen können.Die Paneelen wurden quasi nur bis unter die Sockelleiste der Küche gelegt.
Es handelt sich um Pure Click 40 der Firma Berryalloc .Diese Paneelen werden nur leicht zusammengesteckt (ohne Hammer) und können wieder verwendet werden.
http://www.berryalloc.de/de/de/Floors/Vinyl-Planks/Pure/Pure-Click/Pure-Click-40-Standard-planks#.Wr92DpWsZd4

Es hat sich die Nutzschicht von der Tragschicht gelöst.
http://www.berryalloc.de/de/de/Floors/Vinyl-Planks/Pure/Pure-Click/Pure-Click-40-Standard-planks#.Wr92DpWsZd4

Das Material ist absolut Wasserbeständig.Hab es auch selbst ausprobiert mit einem Rest.

Das Video zeigt ja lose Verlegung. Also dann würde ich den Hersteller ansprechen und auf die Garantie hinweisen.
Schickt ihm Fotos oder ein Musterstück mit dem Fehler. Wenn möglich, bittet um eine Besichtigung durch einen Außendienstler.

Aber wenn das System für lose Verlegung geeignet oder vorgesehen, dann kann ich den Hinweis des Verlegers nicht verstehen. Er wäre dann ja unbegründet. Den möglichen Mangel des Materials (wenn vom Verleger beschafft) müsste er sich bei der Gewährleistung anrechnen lassen. Er müsste haften, also nachbessern oder neu verlegen.

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Ich denke mal,er nimmt den Rechnungsvordruck,der Einfachheit halber, für alle Böden. Vielen Dank für deine Hilfe.Jetzt sind wir auf dem richtigen Weg.
Schöne Osterfeiertage wünscht
Dieter