Garantiefrage Handy

Hallo,
Ich hab auf Ebay ein LG BL40 newchoclate gekauft.
Der Artikel war als gebraucht gekennzeichnet.
Ist heute angekommen, sieht super aus, kein Kratzer, noch orginal Folie drauf - aber nach der Pin-Eingabe ist Sense, es geht immer wieder aus.

Frage:

a) Zurückschicken zum Ebay-Vendor? (privater Verkäufer)

b) Garantie vom ursprünglichen Online-Shop? (Rechnung /Lieferschein vom 16.07.2010 liegt dabei.

Hab ich überhaupt irgendeinen Garantieanspruch?
Danke für jede Antwort!
mfg
philipp

Hallo, ich weiss zwar nicht, wieso / wie ich als Handyexperte selektiert wurde, aber ich versuche mal ´ne Antwort:

@ a) das dürfte schwierig werden, denn Sie müssten imo dem Verkäufer bösartigen Willen und einen gesetzeswidrigen Täuschungsversuch nachweisen, was fast unmöglich sein dürfte. (mehr aber am besten mal über dejure.org raustüfteln!!)

b) Normalerweise erlischt die Garantie von einem Produkt X in dem Moment, wo die Ware vom Erstkäufer zum 2. Käufer übergeht - ob nun legal oder nicht, das weiss ich nicht - es steht aber zumindesten in einer nicht unerheblichen Zahl von Garantieurkunden drin.

Im Zweifelsfall zum Hersteller einschicken mit der Angabe der Adresse des Verkäufers UND dem Hinweis, Sie mit Ihrer anderen Adresse seien die Rücklieferadresse. Wenn sie sich darauf einlassen, haben Sie halt „Schwein gehabt“.

mfg Holger Rogoll

Vorweg, ist der Accu ganz voll, sonst kann das passieren mit der Abschaltung.Ich weiß nicht wie Sie bezahlt haben, wenn mit Paypal, dann haben Sie Käuferschutz. Sie sollten ausserdem, schnellstens den Verkäufer anschreiben.

Hallo Philipp,

das ist ein typischer Fall für eine Rechtsberatung.
Grundsätzlich hast du ein Rückgaberecht, besonders wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Dass wird jedoch bei privaten Geschäften gerne vermieden.

M.E. kannst du dem Verkäufer klarmachen das das Gerät nicht als -Defekt- sondern als -Gebraucht- verkauft wurde. Dementsprechend müsste es mindestens funtionieren, damit er eine Rücknahme verweigern kann.

Leider ist das Problem mit einer schlechten Bewertung auch nicht behoben.

Dies alles ist nur meine Meinug und hat keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.

Gruß
Dirk

Hallo. Danke für die Nachricht. Ich würde die Garantie vonm ursprünglichen Online-Shop in Anspruch nehmen, denn es liegt ja die Rechnung vor. Das würde ich auf alle Fälle probieren oder vorher dort anrufen.
Ansonsten bleibt nur der private Verkäufer,aber dieser hat ja alles an Ihnen abgegeben,
Ich hoffe es kommen noch positive Nachrichten.
Liebe Grüße…Loni99

Hallo Philipp z0m6,
ich berate Menschen und Unternehmen, die einen Businessplan / ein Unternhemenskonzept benötigen.
Mit rechtliche Fragen wenden Sie sich besser an RechtsanwältInnen.

Viel Erfolg

M Henkys
ShopConsult-NRW.de

Hallo,
Ich hab auf Ebay ein LG BL40 newchoclate gekauft.
Der Artikel war als gebraucht gekennzeichnet.

geht immer wieder aus.

a) Zurückschicken zum Ebay-Vendor? (privater Verkäufer)

b) Garantie vom ursprünglichen Online-Shop? (Rechnung
/Lieferschein vom 16.07.2010 liegt dabei.

Hab ich überhaupt irgendeinen Garantieanspruch?

philipp

Hallo Philipp,

ob Garantieansprüche (= freiwillige Leistungen des Herstellers oder Verkäufers) beim Verkauf weitergegeben werden, musst du in den enstprechenden Bedingungen nachlesen.

Die Gewährleistungsansprüche (= gesetzlich festgeschrieben) gelten zwischen Verkäufer und Käufer und gehen nicht automatisch auf den nächsten Käufer über.

Für dich ist nur das Vertragsverhältnis mit deinem Verkäufer maßgeblich.

Bitte ihn, seine Gewährleistungs- und ggf. seine Garantieansprüche an dich abzutreten.
Da könnte es eine Möglichkeit geben.

Oder bitte ihn, das Handy für dich einzuschicken, falls du ihm vertraust.
Fordern kannst du das nicht.

Bitte beachte, dass dies meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung ist. Nur eine fachlich versierte Person (vor allem Rechtsanwalt) kann den Einzelfall richtig beurteilen.

Beim Googlen wirst du fündig, wenn du „gewährleistung weiterverkauf“ eingibst.

Gruß - Thomas -

am besten nach restgarantie vom Händler - besorg dir erst 1-2 Zeugin und schick den Rechnung nur in Kopie usw. Sich zu Streit bereit halten, austausch- Reparatur anfragen,
in 2 Wochen nochmals Unruhe zeigen,
wenn kein Antwort - abmahnen mit Fristsetzung dann zum Rechtsanwalt. 2 Jahre Garantie für alle e-Geräte muss sein,
Gruß,