Garantiefrist bei Elektrogeräten in der Küche

Hallo,

ich habe im August 2008 eine Einbauküche mit allen Elektrogeräten gekauft. Nun ist der Geschirrspüler kaputt, er heizt das Wasser nicht mehr. Zu Garntie ist im Kaufvertrag nichts geregelt. Gibt es eine gesetzliche Garantiefrist.

Gruß, Lars.

Hallo,

soweit ich weiß, ist die gesetzliche Garantiezeit auf Elektrogeräte 2 Jahre.

Gruß Alex

Hi Lars!

Gesetzliche Garantie heißt Gewährleistungspflicht! Google einfach mal danach! Denn ich weiß leider nicht wie das in Deutschland geregelt ist, vermute aber, dass auch Bestimmungen seitens der EU besagen, dass die Gewährleistung nach 2 Jahren verjährt. Demnach ist dein Geschirrspüler ein halbes Jahr zu spät kaputt geworden, Pech! :frowning:

Allerdings, liegt dein Problem ja vielleicht eh nur an den Heizschläuchen, dann wirds schon nicht so teuer werden …

Grüße, Klaus

Hallo Lars,

soweit ich weiss ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Beim Küchenverkäufer müsstest Du aber zumindest AGB’s zum Kaufvertrag bekommen haben. Handelt es sich bei der Spülmaschine um ein Markenfabrikat?

Hallo,

was sagt den der Verkäufer dazu? Sollte es diesen ev. nicht mehr geben, direkt an den Kundenservice des Herstellers wenden! Die Garantie ist in erster Linie eine Herstellergarantie und keine Lieferantengarantie!
Es gibt natürlich auch Küchenstudios die Lagerware bei Elektrogeräten ausliefern. Aber das tut nicht zur Sache, dei gesetzliche Herstellergarantie von 2 Jahren beginnt erst ab Kaufdatum der Geräte durch den Endverbraucher. Selbst wen es eine Quelle Küche ist, ist dort die Garantie im Insolvensplan geregelt und kein Kunde sollte im Trockenen stehen bleiben.

Bei weiteren Fragen bitte einfach mailen.

Schönen Sonntag noch und viel Erfolg.

Hartmut Schröter

Hey!

Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie geben Hersteller als zusätzliches Versprechen ab, dass ihr Produkt irgendwas über einen Mindestzeitraum kann. Garantie geben die Hersteller aber freiwillig, z.b. um zusätzlichen Kaufreiz anzubieten. Bei manchen Sachen kann man beispielsweise noch längere Garantie dazu kaufen, was ja nicht bedeutet, dass man ein besseres Produkt bekommt, sondern nur, dass man eine zusätzliche Absicherung gegen bestimmte Mängel hat.

Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung. Du hast auf alle Produkte mindestens 2 Jahre Gewährleistung. Allerdings sind da nur Herstellungsfehler abgesichert, das heißt, dass zum Beispiel Verschleiss oder übermäßige Benutzung nicht mit abgesichert sind. So wird beispielsweise eine Hauswaschmaschine in einer kommerziellen Wäscherei schneller kaputt gehen, da alle Bauteile auf sagen wir mal 6 Jahre „Normalbenutzung“ ausgelegt ist und du in ner kommerziellen Wäscherei natürlich entsprechend mehr wäschst.

Da dein Problem nach Verkalkung oder ähnlichem klingt, wird das mit der Gewährleistung sicherlich schwierig, von daher: reparieren oder neu kaufen :smile:

Korbi

Achso:
Wikipedia Artikel „Gewährleistung“ ist ganz spannend dazu

Gesetzlich geregelt ist die Sachmängelhaftung oder umgangssprachlich auch Gewährleistung genannt, diese beträgt bei Neuware 2 Jahre und kann bei gebrauchten Gegenständen von gewerblichen Verkäufern auf 1 Jahr reduziert werden.
Privatverkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen.
In der Regel steht das auch im Kaufvertrag.

Das heißt die Sachmängel Vereinbahrung ist abgelaufen

Garantie ist nicht gesetzlich geregelt.
? Garantie ist eine freiwillige Leistung !

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben
Uschi

Hallo Lars!
Eine gesetzliche Garantiefrist gibt es nicht.
Es gibt vom Händler eine zweijährige Gewährleistungs-
pflicht. Wenn der Defekt in den ersten 6 Monaten auf-
getreten wäre, besteht eine Herstellergarantie.
Danach kann der Verkäufer den Nachweis vom Kunden
verlangen, dass der Mangel schon beim Kauf der Ware
vorhanden war.
Vielfach ist es aber so, dass Hersteller über die gesetz-
liche Gewährleistung hinaus Garantie auf ihre Geräte
geben. Siehe IKEA. Die geben sogar 5 Jahre.
Egal was passiert.
Vielleicht ist Dein Hersteller, bzw. Händler so kulant,
dass er für die Reparatur was dazu gibt.
Fragen kostet nichts. Viel Erfolg.

Gruß C. Milla

Die Gesetzliche Garantie beträgt 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten der Käufer nachweisen muss, dass die Ware schon beim Kauf Fehlerhaft war, und der Fehler erst so spät sichtbar wurde.

Die 2 Jahre sind also schon seit August 2010 abgelaufen. Vielleicht gibt der Hersteller aber grundsätzlich 5 Jahre oder mehr Garantie. Vielleicht kann die eine Herstellerhotline weiterhelfen.

6 Monate Gewährleistung, Händler muss Verursachung des Fehlers nachweisen, vom 7. bis um 24. Monat, musst Du
dem Händler den Fehler nachweisen.
Nach diesen 2 Jahren ist endgültig Schluss, außer es bestünde eine Sondervereinbarung.
In der Praxis bekommt man binnen der 2 Jahre normalerweise kostenlos Ersatz.

mfG

Adi

Hallo Lars.

Vorneweg: Es geht hier um ein Thema, das Fragen des bürgerlichen Rechts berührt. Eine Beratung zu Rechtsfragen darf ich Ihnen hier nicht geben. Daher handelt es sich hier um meine persönliche Meinung. Wenn Sie meine „Meinung“ überprüfen lassen wollen, müssen Sie einen Fachanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Grundsätzlich dürfen Sie nicht auf Grund meiner Meinung eine einen Rechtsweg beschreiten oder dies unterlassen, wenn Ihnen ein optimales Ergebnis in dieser Angelegenheit wichtig ist. So nun folgt meine Meinung dazu:

Im Gesetz gibt es die sogenannte „Gewährleistung“. Das ist grundsätzlich etwas anderes als „Garantie“. Garantie ist immer ein „freiwilliger Service“ des Händlers oder des Herstellers.

Vom Gesetz her hätten Sie 2 Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung durch den Händler, und zwar durch den, der Ihnen die Küche verkauft hat. Häufig geben zusätzlich auch die Hersteller eine Garantie von 2 Jahren.

Leider ist das bei Ihnen schon länger her. In bestimmten Fällen, z.B. schwerer Produktmangel, kann die gesetzliche Gewährleistung sich auch verlängern. Das ist allerdings oft mit einem Rechtsstreit verbunden, weil Sie als Kunde beweisen müssen, dass das Gerät von vorne herein einen verdeckten Mangel hatte und Händler und Hersteller geschlampt haben. Die Prozesskosten können hier oft teurer sein als der Streitwert und die Gefahr ist groß, nichts zu erreichen, wenn die Beweislage schwierig ist.
Es lohnt sich hingegen, den Händler zu fragen, ob er in diesem Fall kulant ist, und z.B. den Service kostenlos durchführt und nur die Ersatzteile berechnet, oder umgekehrt. Manche Händler haben ein Interesse an ihrem guten Ruf.

Wenn alles nix hilft, lohnt es sich meiner Meinung nach, die Preise für den Service zu vergleichen:

  1. Man kann beim Hersteller des Geschirrspülers anrufen und fragen, was die Reparatur durch die Vertragswerkstatt kostet. Manche Hersteller haben schnelle und gute Vertragspartner.
  2. Man kann den Händler fragen was er verlangt, sowie
  3. einen Servicetechniker in der Nähe (Anfahrtkosten!) um ein Angebot bitten (Stundensatz erfragen).

Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Sie habe. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte es sich lohnen, eine für Versicherte oft kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Hallo Lars,

grundsätzlich gilt auch bei Elektrogeräten in der Küche die gesetzliche Garantie von 2 Jahren. Ist natürlich ärgerlich wenn man so kurze Zeit über den Garantiezeitraum hinweg ist, aber die meisten Küchenhäuser die ich kenne verhalten sich relativ kulant. Denke du solltest einfach mit dem Studio / Möbelhaus sprechen, nicht ist besser oder schlechter als Mund- zu Mundpropaganda.

Gruß
Ralph

Hallo Lars,
eine gute Seite zu Deiner Frage findest Du unter
www.Anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221html
Ich selbst kann dazu wenig „sichere“ Angaben machen.
Ansonsten beim Verkäufer anfragen.

Meine Erfahrung zu Deiner Fehlerbeschreibung:
Wasser wird nicht heiss,kann ich sagen,meist ist es
ein kleiner Fehler,der schnell und kostengünstig
repariert werden kann.
Gerade diese Woche musste ich bei einem Kunden
„nur“ die Fehlermeldung aus dem Speicher Löschen
und schon ging alles wieder.Es muss aber nicht immer so sein.
Gruss Gerhard

Nun nimm doch erstmal Kontakt mit dem Lieferanten auf, der die geliefert/eingebaut hat ! Vielleicht repariert der ohne lange zu fragen…

Wenn sie nämlich von diesem geliefert/eingebaut wurde gilt Werkvertragsrecht: Gewährleistung 5 Jahre, siehe hier:
http://www.ra-kotz.de/einbaukueche.htm

Oder hast Du die irgendwo im Baumarkt oder Möbelgeschäft geholt und selbst eingebaut ? Dann gilt Kaufvertragsrecht; Gewährleistungsfrist dann nur 2 Jahre - die wären vorbei…

mfg
P.Koch

Hallo,

oh Gott, ich bin ja Schaltjahre zu spät dran! Aber zu meiner Rettung kann ich sagen: ich konnte dir bei deinem Problem nicht helfen. Wie kamst du auf mich? Das ist nun gar nicht mein Gebiet^^

Gruß
Nina