Garantiekapital Risikolebensversicherung

Hallo an alle!

Wer kann mir helfen? Aufgrund einer Finanzierung haben wir jetzt noch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsvertrag steht Kapital bei Tod - einmaliges Garantiekapital (ich sage jetzt mal 10.000 Euro) und dann darunter Gesamtkapital inkl. Überschußbeteiligung (der Betrag, den wir eigentlich versichern wollten - sind so ca. das Doppelte - wären 20.000,- Euro).

Jetzt bin ich mir unsicher - was bekommt denn nun der Partner, wenn was passiert? Das Garantiekapital oder Gesamtkapital inkl. Überschussbeteiligung? Letzteres sollte eigentlich die Absicherung sein (20.000,- Euro)

Wenn ich das richtig verstehe, bekommt der Partner 10.000 Euro, es sei denn, wir haben lange genug eingezahlt und mit bissel Glück erhalten wir mehr.

Dann steht noch ein Satz, … die Versicherung kann beitragsfrei fortgeführt werden, wenn das beitragsfreie Garantiekapital mind. 2.000,- Euro beträgt.

Noch besteht Widerrufsfrist und deshalb frage ich mal in die Runde, ob mir jemand helfen kann.
Vielen lieben Dank für eine Antwort!

Hallo Anja,

wenn die Überschüsse so bleiben, wie sie sind, dann gibt es das Gesamtkapital. Wenn es die Versicherung keine Überschüsse erwirtschaftet, dann gibt es nur das Garantiekapital…

Ich würde die Absicherung anders vornehmen:
Garantiekapital so hoch, wie ihr es wirklich braucht - dann kann Euch im schlimmsten Fall nichts passieren. Dafür die Überschüsse sofort mit dem Beitrag verrechnen, so dass ihr wahrscheinlich genausoviel bezahlt wie im Moment.

Gruß,
Andreas

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Letzteres sollte eigentlich die Absicherung sein (20.000,- Euro)

Sicherlich handelt es sich hier um eine Partner-Risikoversicherung**, wo bei Tod die Summe 1x fällig wird? TIP: Es gibt auch Anbieter, wo die Versicherungssumme JE mitversicherte Person(also zwei mal!) zur Verfügung steht und die Versicherungssumme bei Schwererkrankungen auch VOR dem Tod ausgezahlt wird. Bei Finanzierungen ist ja nicht nur die Tilgung(bei Tod) des Kredites wichtig, sondern auch, was ist danach? Kann ich das Haus etc. halten, was ist z.B. mit dem Schutz des eventuell nun Alleinerziehenden?!

Wenn ich das richtig verstehe, bekommt der Partner 10.000
Euro, es sei denn, wir haben lange genug eingezahlt und mit
bissel Glück erhalten wir mehr.

Bei einer Risikoversicherung vereinbart man/gibt es i.d.R. keinen Schlussgewinn, da es ja hier „nur“ um die Absicherung des Todesfalls geht. Die Gewinne, die der Beitrag zwangsläufig erwirtschaftet, werden sinnvollerweise jedoch gleich mit den laufenden Beiträgen verrechnet, um die monatliche Belastung geringer zu halten.

Hier sollte aber die Spanne zwischen Brutto- und Nettobeitrag(Zahlbeitrag) so gering wie möglich sein! Beispiel:
Bruttobeitrag - jählich 600€
Nettobeitrag - 230€ (hier wurden die MÖGLICHEN zukünftigen Gewinne bereits von der Bruttoprämie angezogen!)
Theoretisch kann die Versicherung also, wenn sie schlecht gewirtschaftet hat, jederzeit in der Laufzeit den Beitrag bis zu diesen 600€ verlangen!

Dann steht noch ein Satz, … die Versicherung kann
beitragsfrei fortgeführt werden, wenn das beitragsfreie
Garantiekapital mind. 2.000,- Euro beträgt.

Das bedeutet, das bei einer beantragten Beitragsfreistellung in der Laufzeit Rückkaufswerte vorhanden sein müssten, um die Versicherung beitragsfrei stellen zu können. Ansonsten erlischt der Vertrag. Das geht allerdings nur, wenn man eine Risikoversicherung OHNE Beitrags(Gewinn)verrechnung wählt!

Mit freundlichen Grüßen
GP-online

** Bei Partner-Risikoversicherungen wird aus dem Geschlecht, Raucher(J/N) und dem jeweiligen Alter Beider Versicherter - eine Mischprämie kalkuliert.
Ob man damit wirklich besser dabei fährt, erbringt ein Prämienvergleich mit Einzel-Policen.