Garantiezins für LV ab 1.08.1994

Hallo,
habe bei der Alten Leipziger am 30.06.1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen mit Laufzeit: 1.08.1994 - 1.08.2014. Frage: wie hoch beträgt in diesem Falle der Grantiezins?
Danke für eine Antwort
Liebe Grüße
Franzilein

funktioniert Google nicht mehr ?

3,5 %

Seit 07/1994 4%, davor 3,5%.

Es kommt dabei aber auf die Antragstellung/Policierung an, nicht auf die Laufzeit.

In der Police sollte etwas dazu stehen, sonst einfach beim Versicherer anfragen.

Wichtig: der Zins gilt nur für den Sparanteil des Beitrags, für den Risikoanteil und den Kostenanteil wird dieserr Zins natürlich nicht gezahlt.

Gruß Dirk

http://de.wikipedia.org/wiki/HöchstrechnungszinsTipp für die Zukunft: So einfache Dinge findet man innerhalb von wenigen Sekunden bei Google! :wink:

Hallo,

  1. es gibt keinen Garantiezins sondern nur einen garantierten Rechnungszins das bedeutet das die Prämie so gerechnet wird das der Antei der Prämie der nicht aktuell zur Abdeckung des Sterblichkeitsrisikos und der Kosten als Sparprämie angesammlet wird und mit diesem Zinssatz verzinst wird.
  2. mit dem angeführtem Datum kann ich nur sagen welcher Höchstrechnungszins zu diesem Zeitpunkt gültig war. 4%. 3) aber ob dein konkreter Vertrag auch 4% hat oder nicht kannst du nur den Vertragsunterlagen entnehmen. Police oder Bedingungen.
  3. erwarte jedoch nicht das die einbezahlte Prämie sich mit 4% verzinst hat. Siehe 1) Punkt
  4. Über den garantiertertn Rechnungszins schütten Versicherungen Gewinnbeteiligung aus und das ergibt dann die Gesamtverzinsung

einfach hier mal nachlesen:

http://www.gdv.de/2014/01/was-ist-der-hoechstrechnun…

Hi dirk,
danke für die antwort. Mein Problem: gilt das Datum des Vertragsabschluses (30.06.94) oder das Datum des Versicherungsbeginns (1.08.94)? Bei ersterem wären es 3,5 % bei zweiterem 4 %
LG Franzilein

Hi Merger,
danke für die antwort, google funktioniert. Dort steht aber nirgends ob das Datum der Vertragsunterzeichnung (30.06.94) oder der Versicherungsbeginn (1.08.94) maßgebend ist.
Bei ersterem wäre es 3,5 % bei zweiterem 4 %
lg Franzilein

Danke für die antwort. Mein Problem: gilt das Datum der Vertragsunterzeichnung (30.06.94) oder das Datum des Versicherungsbeginns (1.08.94)? Bei ersterem wären es 3,5 %…sonst 4 %
lg Franzilein

Danke für die Antwort. Das mit google ist mir schon klar. Mein Problem was ich nicht googeln kann: gikt der Termin der Vertragsunterzeichnung (30.06.94) oder der Termin des Versicherungsbeginns (1.08.94) ? Bei ersterem wären es 3,5 % sonst 4 %
lg Franzilein

danke für die Antwort
lg Franzilein

Danke für die antwort. Mein Problem: gilt das Datum der
Vertragsunterzeichnung (30.06.94) oder das Datum des
Versicherungsbeginns (1.08.94)? Bei ersterem wären es 3,5
%…sonst 4 %

Dies kann am besten der Versicherer beantworten !

Gruß Merger

Aber dem trau ich nicht!!!

Hallo,

Danke für die antwort. Mein Problem: gilt das Datum der
Vertragsunterzeichnung (30.06.94) oder das Datum des
Versicherungsbeginns (1.08.94)? Bei ersterem wären es 3,5
%…sonst 4 %

am Einfachsten wäre es doch,sich vom betreffenden Unternehmen eine verbindliche Auskunft geben zu lassen,welcher Rechnungszins für den betreffenden Vertrag gilt.

lg Franzilein

Grüße,sapine

Hi,

es gilt wann der Versicherungsschein von der Gesellschaft erstellt worden ist (=Policiert).

Nicht wann du unterschrieben hast oder Versicherungsbeginn oder wann per Post erhalten. Da du aber am 30.06. unterschrieben hast ist davon auszugehen das der Antrag nicht am selbigen Tag bearbeitet worden und policiert wurde sind es 4%

Gruß
LampEh

Hi LampEh
danke für die Antwort
lg Franzilein