Garantiezinssenkung --> Auswirkungen?

Hallo, ich habe eine relativ einfache Frage, auf die ich aber nirgendwo die Antwort finden kann…

Zum 1.1.2015 wird ja der Garantiezins für die betriebliche Altersvorsorge von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Allerdings ist es doch so, dass die Allianz (wenn ich richtig informiert bin) im letzten Jahr sowieso über 3 % Verzinsung für die bAV hatte (inkl. Überschussbeteiligung). Ist es denn dann wirklich so wichtig, noch schnell in diesem Jahr eine bAV abzuschließen? Man sollte doch annehmen, dass die Allianz auch zukünftig es schafft, einen Überschuss zu erwirtschaften der über den 1,75 % liegt oder?

Oder ist es so, dass der zusätzliche Überschuss auf die 1,75% „draufgerechnet wird“ und man bei 1,25% im nächsten Jahr immer 0,5% weniger hätte? Ich hoffe, dass Ihr mich versteht.

Viele Grüße

Hallo,

Garantiezins ist der Zins, denn man garantiert bekommt. Hat man einen Garantiezins von 1,75% und die Gesellschaft erwirtschaftet 3%, dann bekommt man auch die 3%.
Erwirtschaftet die Gesellschaft nur 0,5%, dann bekommt man trotzdem 1,75%. Denn Rest muss also die Gesellschaft auffüllen.

Dies ist auch der Grund vieler Baussparkassen, möglichst Altverträge mit 4% Garantieverzinsung, in Neuverträge mit dem niedrigeren Zinsatz umzuschreiben.

VG

Hallom

Zum 1.1.2015 wird ja der Garantiezins für die betriebliche Altersvorsorge von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Allerdings ist es doch so, dass die Allianz (wenn ich richtig informiert bin) im letzten Jahr sowieso über 3 % Verzinsung für die bAV hatte (inkl. Überschussbeteiligung). Ist es denn dann wirklich so wichtig, noch schnell in diesem Jahr eine bAV abzuschließen?

Nein, das ist einfach nur ein Argument um noch schnell zu einem Abschluss zu kommen. Wen der Verkäufer der mit Selbstverständlichem wirbt, hat es wohl auch nötig. Eigentlich schon ein Grund das Angebot mal ganz kritisch zu hinterfragen. Man stelle sich vor, der Einzelhändler um die Ecke würbe damit, dass es heute noch unverdorbene Lebensmittel bei ihm geben würde.

Man sollte doch annehmen, dass die Allianz auch zukünftig es schafft, einen Überschuss zu erwirtschaften der über den 1,75 % liegt oder?

Das ist eine sehr richtige Formulierung. Es sind immer Annahmen, auf denen Anlageentscheidungen gründen. Eine andere Annahme wäre, dass das Unternehmen X langfristig überhaupt die Garantieverzinsung leisten kann.

Oder ist es so, dass der zusätzliche Überschuss auf die 1,75% „draufgerechnet wird“ und man bei 1,25% im nächsten Jahr immer 0,5% weniger hätte?

Nee, die 1,25% sind nur die Untergrenze. Wenn die Allianz 3% „zahlt“, dann dürfen sich die mit der 1,25%-Garantie zumindest einbilden 0,5%-Punkte mehr mehr zu bekommen.

Grüße

Hallo, ich habe eine relativ einfache Frage, auf die ich aber
nirgendwo die Antwort finden kann…

Hallo,

Zum 1.1.2015 wird ja der Garantiezins für die betriebliche
Altersvorsorge von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Allerdings ist
es doch so, dass die Allianz (wenn ich richtig informiert bin)
im letzten Jahr sowieso über 3 % Verzinsung für die bAV hatte
(inkl. Überschussbeteiligung). Ist es denn dann wirklich so
wichtig, noch schnell in diesem Jahr eine bAV abzuschließen?
Man sollte doch annehmen, dass die Allianz auch zukünftig es
schafft, einen Überschuss zu erwirtschaften der über den 1,75
% liegt oder?

Das hat schon Auswirkungen,selbst wenn die Erträge der Allianz über dem Höchsterchnungszins liegen sollten.Alles,was über diesem Zins erwirtschaftet wird,kommt den Versicherten als Beteiligung an den Kapitalerträgen zu mindestens 90% ebenfalls zugute.Rechnen sie selbst.Wenn die Allianz 4% auf ihre Kapitalanlagen erwirtschaften sollte,was möchten sie lieber:1,75% plus 90% von 2,25% oder 1,25% plus 90% auf 2,75%?
Es mag marginal erscheinen,aber lassen sie sich bitte nicht für dumm verkaufen und glauben dem „Argument“,dass nur schnell noch Verträge an den Mann/die Frau gebracht werden sollen.

Oder ist es so, dass der zusätzliche Überschuss auf die 1,75%
„draufgerechnet wird“ und man bei 1,25% im nächsten Jahr immer
0,5% weniger hätte? Ich hoffe, dass Ihr mich versteht.

Nein.Beispielhafte Rechnung siehe oben.

Viele Grüße

Grüße,sapine