Garten/Gartenanteil als Gemeinschaftseinrichtung im Mietvertrag Regelung in der Hausordnung leider nichts angegeben

Wir haben folgendes Problem: Ein Mieter besteht darauf die Wiese, die an ein Carport grenzt zu nutzen. Der Garten zum Haus, welcher bepflanzt ist befindet sich neben dem Haus. Das Carport selbst ist nicht Mietgegenstand. Im Mietvertrag steht folgender Wortlaut: Der Mieter darf folgende Gemeinschaftseinrichtungen unter Beachtung der Regelung in der Hausordnung nutzen: Garten/Gartenanteil. Leider wurde beides im Mietvertrag geschrieben und keines von beiden gestrichen. Die Wiese selbst, welche in der Mitte einen Betonring hat ist von einem Zaun umgeben, worauf Tiere grasen. Jetzt sieht sich der Mieter im Recht, das hier ein Mietmangel besteht. Leider sind in der Hausordnung keine Regelungen zur Gartennutzung angegeben. Was darf nun der Mieter tun oder muss er unterlassen gegenüber dem Vermieter. Hat er Anspruch auf die Wiese, welche an das Carport grenzt oder ist der Vermieter im Recht, weil der Garten sich neben dem Haus befindet und dieser nutzbar ist.

Also die eingezäunte Wiese neben dem Carport ist nicht in den Garten neben dem Haus integriert sondern an einer anderen Stelle/Seite des Hauses?
Wenn dem so ist, dann sagt dem Mieter, dass er den Garten ja nutzen kann, die Wiese aber von Tieren beweidet wird und sie deshalb kein Garten sondern eine Tierweide ist, dass er eben darum keinen Anspruch der Nutzung derselben hat und dass, daraus schließend auch kein Mietmangel bestehen kann weil es ihm ja unbenommen ist, den bepflanzten Garten zu nutzen. ramses90