Garten "Renovierung"

Hallo zusammen,
eine Freundin von mir bewohnt eine Wohnung in einem 3-Mietparteien-Haus mit Gartenmitbenutzung.
Nun sind die Bux-Hecken von Milben befallen und müssen erneuert werden.
Hier stellt sich nun die Frage, wer die Kosten aufzukommen hat?
Vielleicht habe ihr eine Ahnung.
Vielen Dank schon jetzt für das zahlreiche Feedback

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Verschoben in das Brett Mietrecht - MOD BelRia

Wenn sie von Milben befallen sind, lassen sich diese gut zurückdrängen.

Ist die Freundin, Mieterin, oder Eigentümerin?

wenn sie Mieterin ist, sind die Gartenpflegekosten per Nebenkostenvereinbahrung mit umgelegt?

Wenn ja dann gehört eine Ersatzbepflanzung in der Regel dazu, allerdings ist die Rechtssprechnung hier nicht ganz einheitlich.

Vermute aber mal, dass es sich nicht um Milben sondern um diesen Freund hier handelt:

Dann wäre es sinnvoll etwas anders zu pflanzen, wenn man nicht jährlich die chemische Keule schwingen möchte.

Sagt wer ?

Gartenmitbenutzung heißt genau das. Es heißt nicht man muss als Mieter zerstörte Gewächse ersetzen oder Schädlinge bekämpfen.
Das kann der Vermieter machen, wenn er es für richtig hält.
Vielleicht sind Gartenpflege (Rasenmähen usw.) in den Nebenkosten enthalten.
Ersatzanpflanzung gehört jedenfalls nicht zu den umlegbaren Kosten. dabei handelt es ich ja nicht um Pflege sondern um Ersatz- und das ist vergleichbar einer Reparatur und die ist immer Vermietersache.

MfG
duck313

Dazu Punkt 10 der Betriebskostenverordnung:

„die Kosten der Gartenpflege,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,“

um die Erneuerung streiten sich die Gerichte, einige sehen darin die Ersatzbepflanzung andere nicht.

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