Ein Mieter eines Mehrparteimhauses übernimmt Gartenarbeiten im Rahmen eines Minijobs. Das Entgeld soll monatlich von der Miete abgezogen werden. Die gesamt Kosten werden nach 12 Monaten auf alle Parteien ungelegt. Wie verhält es sich hier für dem Minijober? Er kann ja schlecht sein eigenes Entgelt zahlen. Muss die Hausverwaltung den Minijober hier mit anderen Anteilen berechnen?
Gruß Loris