Gartenmitbenutzung und alleinige Nutzung- verschiedene Angaben im Mietvertrag

Hinter unserem Haus befindet sich ein großer Hof mit anliegender Terrasse und Garten.  Die Terrasse und der Garten sind in einer kleinen Erhöhung und gehen in einander über.  Im hinteren Teil des Hauses sind zwei Mietparteien  und  ein Atelier.  Eine Mietparteie wohnt näher zum Garten hin als die andere. Die Mieter die nahe am Garten und Terrasse wohnen sind kürzlich hingezogen und haben im Mietvertrag das alleinige Nutzungsrecht stehen. Die anderen Mieter wohnen jetzt seit 9 Jahren dort und haben im Mietvertrag Hof und Terassenmitbenutzung stehen.  Sie nutzen den Garten und die Terrasse auch schon seit dem sie da wohnen.  Sie teilten sich vorher alles mit dem vorigen Mieter. Jetzt kam das ganze natürlich raus und beide Parteien sind stinkig. Die Vermieter äußern sich nicht dazu. Wer darf denn den Garten jetzt nutzen.  Ach und die Toilette vom Atelier befindet sich einmal über den Garten und über die Terrasse. Der Garten ist offen und nicht umzeunt.  Wir anderen Mieter haben keine Nutzung im Mietvertrag stehen.  Ich glaube aber das wir die Gartenpflege mitbezahlen.  Über eine juristische Aufklärung würde ich mich sehr freuen. Denn unsere Vermieter sorgen mal wieder  für  Chaos.

Hallo,

eine Rechtsberatung ist weder hier noch gesetzlich erlaubt…

Deshalb nur eine persönliche Einschätzung, ohne jeden anspruch auf juristische Richtigkeit.

Der später geschlossene Vertrag ist nicht wirksam, denn Du kannst ja auch Dein Auto nicht zweimal verkaufen.

Was würde ich tun?

Den Garten weiter nutzen und kucken was passiert. Verträge haben in diesem Land durchaus (meistens) noch einen Sinn.

Gruß

Huhu,

die Gartennutzung ist nicht Bestandteil eures Mietvertrages, wurde diese vorher gedultet kann diese Duldung auch widerrufen werden. Was früher mal mit den alten Mieter vereinbart war ist nicht sache des neuen Mieters oder des vermieters.

haben im Mietvertrag Hof und Terassenmitbenutzung stehen

wo steht hier was von „Gartennutzung“?

vnA

Selbstverständlich darf der Vermieter - auch nur einer - Partei mietvertraglich Gartennutzung zusichern und die geduldte Mit benutzung gegenüber den anderen Parteien widerrufen.

Wäre das Ganze die Parksituation im Hof, wäre einsichtig(er), dass dort jetzt ein gekennzeichneter Parkplatz exklusiv dem Berechtrigten zustände, der dafür ein (gesondertes) Nutzungsentgeld entrichtet :smile:

Einen Gleichbehandlungsgrundsatz oder Gewohnheitsrecht kennt das Mietrecht nicht.

Inwiefern mit der Gartennutzungsvereinbarung des Neumieters seine Pflegepflicht einhergeht, könnte man ihn fragen. Grds. wären gem. § 2 Nr. 10 BertrKV jedoch die Gartenpflegekosten des gesamten Grundstücks unverändert auf alle Miter anteilig umlagefähig.

G imager

Die Mieter haben im Mietvertrag das alleinige

Nutzungsrecht stehen.

Die anderen Mieter wohnen jetzt seit 9

Jahren dort und haben im Mietvertrag Hof und
Terassenmitbenutzung stehen.  

Hallo, vielleicht haben die neuen Mieter das Recht, den GARTEN allein zu nutzen, und die alten Mieter düfen HOF und TERRASSE mitbenutzen?

Falls es wirklich in beiden Fällen um den Garten geht:
Es kann kaum ein Mieter das alleinige Nutzungsrecht haben und die anderen ein Mitbenutzungsrecht. Man darf den alten Mietern das vertraglich zugesicherte Recht auch nicht einfach aberkennen. Hier hilft der Anwalt.
sagt Bixie

haben im Mietvertrag Hof und Terassenmitbenutzung stehen

wo steht hier was von „Gartennutzung“?

Und selbst wenn käme es doch auch auf den Wortlaut an?

Wenn beispielsweise stehen würde:

„Der Garten ist nicht Bestandteil der Mietsache, kann aber nach Absprache genutzt werden.“

O. ä. würde ich jetzt nicht zwingend ein unwiderrufliches Gartennutzungsrecht ableiten.

Gruß
Tina

Tja, was soll ich dazu schreiben,

„Hofnutzung“ ist in einigen Teilen dieses Landes eine ganz übliche Bezeichnung für den Garten.

Wenn man das nicht kennt, kann man das ganz einfach aus dem Wort „Bauernhof“ ableiten…

Alles Weitere sollte ein Anwalt oder ein Mieterverein beurteilen.

Und von-nix-ahnung…stimmt, denn sonst hättest Du einen produktiven Beitrag gelestet :smile:

Hinter unserem Haus befindet sich ein großer Hof mit anliegender Terrasse und Garten

Wo steht hier etwas von Bauernhof? Was für einen Sinn würden deine Vorstellungen der Situation machen? Hinter dem Haus einen Bauernhof mit Terrasse und Garten?
Auf jeden Fall zeigt dein Beispiel wieder ganz klar, dass es Sinn macht Rechtsberatung nur juristisch ausgebildeten Personen zu überlassen. Dein Rat mag in ganz bestimmten Einzelsituationen möglicherweise zutreffen, in allen anderen Fällen ist er schlicht falsch und schädlich für den Fragenden.

vnA (dessen Nick immer dann zitiert wird, wenn die Argumente oder das Wissen ausgeht)

Hi,

Tja, was soll ich dazu schreiben,

„Hofnutzung“ ist in einigen Teilen dieses Landes eine ganz
übliche Bezeichnung für den Garten.

in welchen denn?

Wenn man das nicht kennt, kann man das ganz einfach aus dem
Wort „Bauernhof“ ableiten…

Echt jetzt?

Also ich wohne auf einem Bauernhof. Wir haben einen Hof, das ist der Teil der befestigt ist und auf dem Nebengebäude stehen und einen Garten, das ist dann der Teil auf dem Rasen wächst und Blumen, Büsche etc. stehen. Und dann haben wir noch eine Streuobstwiese mit Weidefläche für die Esels.

Zumindest in dem Teil Bayerns, in dem ich wohne, wird zwischen Hof, Garten und Weiden unterschieden.

So unüblich dürfte das auch nicht sein, denn schließlich ist der Begriff „Bauerngarten“ durchaus geläufig.

Mir dünkt Du möchtest Dich jetzt irgendwie rausreden.

Hi!

Zumindest in dem Teil Bayerns, in dem ich wohne, wird zwischen
Hof, Garten und Weiden unterschieden.

So unüblich dürfte das auch nicht sein, denn schließlich ist
der Begriff „Bauerngarten“ durchaus geläufig.

Damit man ihn vom „Pregarten“ unterscheiden kann?? :wink:

Grüße,
Tomh

Zumindest in dem Teil Bayerns, in dem ich wohne, wird zwischen
Hof, Garten und Weiden unterschieden.

So unüblich dürfte das auch nicht sein, denn schließlich ist
der Begriff „Bauerngarten“ durchaus geläufig.

Damit man ihn vom „Pregarten“ unterscheiden kann?? :wink:

Hi,

hm, Pregarten ist laut Google eine Gemeinde bei den Ösis, dort war ich aber noch nicht :stuck_out_tongue:. Also bei den Ösis bin ich schon gerne, aber speziell in dieser Gemeinde war ich noch nicht :wink:. Sieht es dort so aus, wie in einem Bauerngarten? Bauerngärten sind ja hierzulande ja Gärten, in denen Blumen wachsen und Gemüse angebaut wird.

Leider kenne ich den Ösi-Dialekt nicht so gut, ich bin ja froh, wenn ich den heimischen Dialekt so einigermaßen verstehe…

Was möchtest Du mir denn eigentlich sagen?

Grüße
Tina

https://www.latein.im/latein/pre

vnA

https://www.latein.im/latein/pre

Ok, danke. Jetzt weiß ich zwar, was er meint, was er damit sagen will, aber nicht…

Hi!

Zumindest in dem Teil Bayerns, in dem ich wohne, wird zwischen
Hof, Garten und Weiden unterschieden.

So unüblich dürfte das auch nicht sein, denn schließlich ist
der Begriff „Bauerngarten“ durchaus geläufig.

Damit man ihn vom „Pregarten“ unterscheiden kann?? :wink:

hm, Pregarten ist laut Google eine Gemeinde bei den Ösis
Sieht es dort so aus, wie in einem Bauerngarten?
Bauerngärten sind ja hierzulande ja Gärten, in denen Blumen
wachsen und Gemüse angebaut wird.

Der „Pregarten“ ist im oberösterreichischen, als auch in den von mir bekannten bayrischen Dialekt (zumindest jener nahe der österreichischen Grenze) Dein „Bauerngarten“ … deswegen mein dialektischer „Vorwurf“, dass es in diesen Gegenden eben „Pre-“ und nicht „Bauerngarten“ heißen soll :wink:
Als „Bauerngarten“ werden in meiner an Bayern angrenzenden ehemaligen Heimat lediglich die Wiesen bezeichnet - das könnte allerdings lediglich eine örtliche Besonderheit der Sprache sein.

Grüße,
Tomh

und ich war der naiven Meinung es handelt sich dabei um den „Vorgarten“. Das hätte dann wenigstens noch sprachlich noch einen Sinn gegeben.

vnA

Der „Pregarten“ ist im oberösterreichischen, als auch in den
von mir bekannten bayrischen Dialekt (zumindest jener nahe der
österreichischen Grenze) Dein „Bauerngarten“ … deswegen mein
dialektischer „Vorwurf“, dass es in diesen Gegenden eben
„Pre-“ und nicht „Bauerngarten“ heißen soll :wink:
Als „Bauerngarten“ werden in meiner an Bayern angrenzenden
ehemaligen Heimat lediglich die Wiesen bezeichnet - das könnte
allerdings lediglich eine örtliche Besonderheit der Sprache
sein.

In ganz Deutschland wie auch in Bayern bis an die Landesgrenzen ist der „Bauerngarten“ ein gängiger Begriff.

Hier noch ein Hinweis, was man darunter versteht:

http://www.gartenratgeber.net/pflanzen/bauerngarten-…

Gruß Merger

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Guten Morgen,

Der „Pregarten“ ist im oberösterreichischen, als auch in den
von mir bekannten bayrischen Dialekt (zumindest jener nahe der
österreichischen Grenze) Dein „Bauerngarten“ … deswegen mein
dialektischer „Vorwurf“, dass es in diesen Gegenden eben
„Pre-“ und nicht „Bauerngarten“ heißen soll :wink:

aha, man lernt nie aus. Ich bin ja schon froh, wenn ich den einheimischen (oberpfälzischen) Dialekt verstehe. Hier sind Bauerngärten Gärten, die sich meist mit einer Umzäunung nahe des Wohnhauses befinden und in dem Gemüse und Blumen gepflanzt werden. Sowas halt:

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.holida…

Als „Bauerngarten“ werden in meiner an Bayern angrenzenden
ehemaligen Heimat lediglich die Wiesen bezeichnet - das könnte
allerdings lediglich eine örtliche Besonderheit der Sprache
sein.

Vermutlich, hier heißen Wiesen eben Wiesen - ohne das hintere e zu sprechen. Wenn ich im schönen Österreich und dem angrenzenden Teil Bayerns bin, dann bin ich meist auf irgendeinem Berg wandernd unterwegs, die bisher besuchten Berghütten hatten selten einen Pregarten, deshalb ist mir diese dialektische Form nicht geläufig :wink:

Danke für die Aufklärung.

Gruß
Tina

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