Gartennutzung - und wer kümmert sich ums Obst?

Hallo zusammen,

ein Mieter bewohnt eine Whg. in einem Dreifamilienhaus. Der Vermieter wohnt auch dort. Hinterm Haus sind 3000 qm Garten. 1500 qm davon darf der Mieter nutzen. Er mäht im Sommer den Rasen, schneidet die Büsche und Sträucher und hält alles in Ordnung. Allerdings kommt jedes Jahr aufs Neue der Vermieter und erntet die Obstbäume leer, auch in dem vom Mieter genutzten Gartenteil. Ausserdem gibts jedes Jahr Krach, weil der Mieter die Bäume und Sträucher stutzt (was denen ja nicht schadet, im Gegenteil). Wie ist die Rechtslage?

Danke für Eure Antworten!

Micha

Hallo Micha,

ein Mieter bewohnt eine Whg. in einem Dreifamilienhaus. Der
Vermieter wohnt auch dort. Hinterm Haus sind 3000 qm Garten.
1500 qm davon darf der Mieter nutzen. Er mäht im Sommer den
Rasen, schneidet die Büsche und Sträucher und hält alles in
Ordnung. Allerdings kommt jedes Jahr aufs Neue der Vermieter
und erntet die Obstbäume leer, auch in dem vom Mieter
genutzten Gartenteil. Ausserdem gibts jedes Jahr Krach, weil
der Mieter die Bäume und Sträucher stutzt (was denen ja nicht
schadet, im Gegenteil). Wie ist die Rechtslage?

wenn im Mietvertrag nicht geregelt ist, dass der Mieter das Obst an sich nehmen darf, gehört das Obst auf dem Baum dem Mieter. Das Obst auf dem Boden kann der Mieter auflesen. Wenn die Bäume und Sträucher im Eigentum des Vermieters stehen darf er diese selbstverständlich schneiden. Soweit er die Gartenpflege vereinbart hat, kann er auch die Kosten der Gartenpflege anteilig auf die Mieter umlegen.

Gruss Günter

wenn im Mietvertrag nicht geregelt ist, dass der Mieter das
Obst an sich nehmen darf, gehört das Obst auf dem Baum dem
Mieter. Das Obst auf dem Boden kann der Mieter auflesen. Wenn
die Bäume und Sträucher im Eigentum des Vermieters stehen darf
er diese selbstverständlich schneiden. Soweit er die
Gartenpflege vereinbart hat, kann er auch die Kosten der
Gartenpflege anteilig auf die Mieter umlegen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

jetzt bin ich leicht verwirrt: Zum Einen kam Deine Antwort sehr schnell und zum Anderen meinst Du sicher, dass das Obst dem VERmieter gehört, wenn im Mietvertrag nichts anderslautendes geregelt ist.

Der Mieter wohnt seit sieben Jahren in der Wohnung. Beim Einzug wurde ausdrücklich erlaubt, dass der Mieter das Obst pflücken darf. Aber irgendwie war der Vermieter immer schneller. Dieses Jahr hat der Mieter gepflückt und schon gings los, das sei Diebstahl. Sehr verwirrend - aber ist es denn wirklich so?

Micha

Hallo,

also ich bin auch etwas verwirrt: Wenn ich eine Obstwiese pachte, darf ich doch auch das Obst behalten, sonst würde das ja gar kein Sinn machen.
Natürlich gehören die Bäume und Büsche dem Vermieter, das heisst ein Mieter kann sie nicht einfach auspflanzen und verkaufen. Aber das ist hier ja nicht die Frage.
Bin mal gespannt, was die Experten meinen.

Gruss Sierra

Hallo nochmal,

habe gerade im Netz noch etwas dazu gefunden:

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…

Gruss Sierra

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wenn im Mietvertrag nicht geregelt ist, dass der Mieter das
Obst an sich nehmen darf, gehört das Obst auf dem Baum dem
Mieter. Das Obst auf dem Boden kann der Mieter auflesen. Wenn
die Bäume und Sträucher im Eigentum des Vermieters stehen darf
er diese selbstverständlich schneiden. Soweit er die
Gartenpflege vereinbart hat, kann er auch die Kosten der
Gartenpflege anteilig auf die Mieter umlegen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

jetzt bin ich leicht verwirrt: Zum Einen kam Deine Antwort
sehr schnell und zum Anderen meinst Du sicher, dass das Obst
dem VERmieter gehört, wenn im Mietvertrag nichts
anderslautendes geregelt ist.

koorek, sorry

Der Mieter wohnt seit sieben Jahren in der Wohnung. Beim
Einzug wurde ausdrücklich erlaubt, dass der Mieter das Obst
pflücken darf. Aber irgendwie war der Vermieter immer
schneller. Dieses Jahr hat der Mieter gepflückt und schon
gings los, das sei Diebstahl. Sehr verwirrend - aber ist es
denn wirklich so?

Wenn es erlaubt wurde, ist es natürlich kein Diebstahl. Doch auch hier muss notfalls durch Zeugen eine mündliche Vereinbarung bewiesen werden, wenn schriftlich nichts festgelegt ist. Sonst gehören die Äpfel am Baum dem Vermieter und die auf dem Boden dem Mieter. Dies sidn leider auch Fälle, die vor Gericht landen können. Mir ist aus meinen Einzugsbereich ein Fall bekannt, dort hat ein Vermieter auf Schadenersatz über 8 kg Birnen geklagt und Recht bekommen.

Gruss Günter

Hallo,

habe gerade im Netz noch etwas dazu gefunden:

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…

Diese Darstellung ist durch die gängige Rechtsprechung nicht gedeckt. Gedeckt wird dieser Fall wenn der Mieter selbst die Bäume pflanzt. Pflegt er die Bäume auch selbst, darf er auch das Obst behalten. Hier ist also entscheidend ob der Mieter die Bäume, Sträucher pflanzt und auch pflegt oder ob er nur einen Garten angemietet hat. In diesem Thread, und darauf war einzugehen, verrichtet der Vermieter die Pflegearbeiten. Das Urteil aus Leverkusen, dass in dem Link wohl auch Hintergrund ist, findet also keine Anwendung.

Gruss Günter

Hallo Sierra

du sagst es: PACHT! Das ist einer der Unterschiede zwischen Miete und Pacht, nämlich das Recht des Pächters zur Fruchtziehung. Bei Miete nein, bei Pacht ja…

michi