Hallo zusammen,
ein Mieter bewohnt eine Whg. in einem Dreifamilienhaus. Der Vermieter wohnt auch dort. Hinterm Haus sind 3000 qm Garten. 1500 qm davon darf der Mieter nutzen. Er mäht im Sommer den Rasen, schneidet die Büsche und Sträucher und hält alles in Ordnung. Allerdings kommt jedes Jahr aufs Neue der Vermieter und erntet die Obstbäume leer, auch in dem vom Mieter genutzten Gartenteil. Ausserdem gibts jedes Jahr Krach, weil der Mieter die Bäume und Sträucher stutzt (was denen ja nicht schadet, im Gegenteil). Wie ist die Rechtslage?
Danke für Eure Antworten!
Micha