Hallo,
angenommen jemand hat an einer Grundstücksgrenze bereits 9m mit einem Carport und einem Abstellraum bebaut. Nun soll eine 2,30m x 2,30m (Höhe 2,50m) breite Gartensauna (elektrischer Ofen) angebaut werden.
Meine Annahme ist, dass es sich erstens nicht um eine Feuerstätte handelt, aber höchstwahrscheinlich um einen Aufenthaltsraum. Nach niedersächischen Recht wäre dann eine Baugenehmigung erforderlich.
Wie kann eine Bebaung auf der Grundstücksgrenze über 9m hinaus ermöglicht werden? Benötigt das auch einen Antrag oder eine Baulast beim Nachbarn?
Danke
Rudolf