Gartensauna auf Grundstücksgrenze (Bebauung überschreitet 9m)

Hallo,

angenommen jemand hat an einer Grundstücksgrenze bereits 9m mit einem Carport und einem Abstellraum bebaut. Nun soll eine 2,30m x 2,30m (Höhe 2,50m) breite Gartensauna (elektrischer Ofen) angebaut werden.

Meine Annahme ist, dass es sich erstens nicht um eine Feuerstätte handelt, aber höchstwahrscheinlich um einen Aufenthaltsraum. Nach niedersächischen Recht wäre dann eine Baugenehmigung erforderlich.

Wie kann eine Bebaung auf der Grundstücksgrenze über 9m hinaus ermöglicht werden? Benötigt das auch einen Antrag oder eine Baulast beim Nachbarn?

Danke
Rudolf

Ja. Denn ohne das wäre es völlig unmöglich auf die Grenze zu bauen. Die Reihenfolge wäre also, erst Nachbar fragen ob grundsätzliche Bereitschaft besteht,einen Baulast einzutragen. Das schränkt ihn selbst in seinen Baumöglichkeiten ein. Und üblich lässt er sich das gut bezahlen.
Erst danach hätte es Zweck einen Bauantrag oder Voranfrage zustellen.

Aber es kann sein, ein B-Plan untersagt das sowieso. Denn diese zugestandenen 9 m sind doch schon das maximale was für bestimmte Zwecke zulässig ist.
Wenn du den Abstellraum als Sauna ausbaust würde vermutlich kein Hahn danach krähen weil es an der bisherigen Lage (rein optisch) nichts ändert.

MfG
duck313

Vielen Dank, vielleicht ist es in so einem Fall doch sinnvoller eine andere Stelle im Garten zu suchen. Für Niedersachsen sollte es 20m3 sogar genehmigungsfrei zu sein, was es noch einfacher macht.

Bei uns zählt das Carport nicht mit zur Grenzbebauung, da es keine Wände hat. GGf. gilt dieer Regelung auch in Niedersachsen.

Wie viel m dürfen denn pro Seite gebaut werden?

In der Regel kann man in der Kommune bei solchen Sachen recht unkompliziert vor-horchen was machbar ist. Es gibt neben der Baugenehmigung auch bauten, die man nur Anzeigen muss. Dafür bekommt man ein kleinen schreib, dass dies Gehnemigungsfrei ist.

So eine Bestätigung habe ich z.b. bei meine Carprot benötigt.