Gartenverschönerung gewerblich absetzen

Hallo, wir sind in einem Neubau im Gewerbegebiet eingezogen, wir wohnen in dem Haus und arbeiten dort auch, da ich und meine Frau selbstständig sind. Der Vorgarten ist noch komplett unbepflanzt, dies wollen wir nun in Angriff nehmen, wie sieht es da mit der Buchung von der gewerblichen Seite aus?

Das gemischt genutzte Gebäude wird - auch nach Nutzungen - in verschiedene Wirtschaftsgüter aufgeteilt. Bei dem Teil der Außenanlagen, die notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen sind, sind die entsprechenden Aufwendung entweder Herstellungskosten oder Betriebsausgaben.

Bei den Teilen im Privatvermögen können gegebenenfalls haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

Möglicherweise habt ihr aber auch nur ein Arbeitszimmer und bleibt an der 1250-Euro-Grenze hängen.

Buchen? Eher egal, wichtiger wäre, die Aufteilung nach Wirtschaftsgütern sauber hinzubekommen. Hierzu wäre eine Beratung durch einen Steuerberater anzuempfehlen.