Gartenzaun von der Steuer absetzen, wie ?

Hallo,

ich habe ein Zweifamilienhaus, eine Wohnung bewohne ich selber die zweite ist vermietet. Ich habe den alten Zaun abreissen müssen, da die Grundstücksmauer auf dem der Zaun stand schon ca. 60 Jahre alt war und an mehren Stellen gebrochen war.
Jetzt habe ich die alte Mauer entfernt und ein neues Fundament gegossen, sowie auf der linken Seite zum Nachbarn ein Sichtmauerwerk erstellt und auf der Stirnseite eine Gabionenzaun installiert.
Jetzt meine Frage: kann ich die Mauer und den Zaun steuerlich ansetzen bzw. das Material (Handwerkeleistung sind keine angefallen da ich das alles selber gemacht habe). Oder gehört das nicht zur Immobilie dazu ?? Gibt es eine Möglichkeit?

Vielen Dank

Daniel

hallo,

arbeitskosten kannst du, wie du bereits richtig angemerkt hast, nicht ansetzen. material nur insoweit, wie es tatsächlich mit der vermieteten wohnung in verbindung steht.
ist z.b. der zaun ganz oder teilweise dazu da, einen vom mieter genutzten gartenanteil einzuzäunen, kann der gartenzaun komplett angesetzt werden.
umzäunt der gartenzaun das gesamte grundstück und dient der abtrennung von nachbargrundstück und straße, so könnte eine hälftige ansetzbarkeit gegeben sein.
ist der gartenzaun eher zur „zierde“ oder steht in keinerlei bezug zur vermieteten wohnung, so ist gar nichts ansetzbar.
wie sich das in diesem konkreten einzelfall verhält, kann ich „aus der der ferne“ natürlich nicht entscheiden; dazu müßte man sich gemarkungsplan etc. ansehen.
du kannst eine realistische einschätzung vornehmen, dem fa mit der st-erklärung eine ausführliche erläuterung beilegen - udn warten, was passiert. entweder die fiskalritter schlucken das oder sie melden sich.

saludos, borito

Hallo,

doch das gehört dazu. Man kann die Kosten für die Massnahmen, prozentual aufgeteilt anhand der Wohnflächenverhältnisse, also Größe der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche, als Unterhaltungskosten der Mietwohnung anrechnen.

Danke für die Antwort, werde es versuchen anzusetzen.

Gruß Daniel

Hallo und danke für die Antwort, da die Mauer mit dem Zaun das ganze Grundstück umgibt, werde ich versuchen es % abzusetzen mit der Begründung das die Mauer brüchig war und den alten Zaun nicht mehr gehalten haben.

Vielen Dank, mit den besten Grüßen.

Daniel