Hallo,
man stelle sich vor:
Vermieter streicht den Gartenzaun vom 2-Familienhaus,
wohnt selber nicht dort.
Die Kosten für das Streichen und Farbe solle auf die
beiden Mietparteien umgelegt werden.
Können solche Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Danke schon einmal für Eure Meinungen.
Gruß Karin