Hi,
darf mein Vermieter unangekündigt ohne Gefahr im Verzug über „meinen“ Garten wandern bzw. dort Fotos des Hauses machen? In meinem Mietvertrag für eine EG-Whg ist nichts zur Gartennutzung gesagt, aber zur Gartenpflege (beginnt allerdings mit „ist dem Mieter ein Garten überlassen, …“). Die Terrasse ist mitvermietet. Es gibt keine gültigen Grundriss der Whg. Bei Übergabe wurde mdl. gesagt, dass mir der Garten zur Nutzung zur Verfügung steht und von mir zu pflegen ist, incl. des regelmäßigen Heckenschnitts. Er ginge von einer Pergola links über eine Hecke vorn bis zur Terrassenwand des Nachbarn rechts, insgesamt sehr klein und sehr persönlich wirkend. Der Garten liegt direkt vor unserem Wohnzimmerfenster und endet auch mit dessen Wand links, rechts mit unserer Terrasse, und hat ca. 2 m nach vorn (1 m vor Terrasse) bis zur Hecke. Bei meinem Nachbarn sieht es ähnlich aus. Wir liegen beide auf der einen Seite des Grundstücks. Auf der anderen Seite befindet die Haustür, ebenso ein befestigter Weg bis in den hinteren Bereich des Grundstücks.
Mein Vermieter meint, da nur die Terrasse, nicht aber der Garten (der 1m breite Streifen) an mich vermietet ist, darf er zum einen jederzeit über diesen Garten gehen, zum anderen natürlich auch dort Gerüste aufstellen ohne Vorankündigung, einen Gutachter zum Aufnehmen des Zustands des Hauses Fotos machen lassen usw. Er geht auch regelmäßig ca. 1x im Monat hier lang, um „alles im Auge zu behalten“. Uff.
Vor Einzug hatten wir noch mit ihm geregelt, dass er vorher einmal die Hecke vernünftig runterschneiden muss (hatte der Vormieter nicht gemacht, sie war 5m hoch!). Danach würden wir die Pflege dieses Gartenteils gemäß des § im Mietvertrag übernehmen. Nichts schriftlich. Wir sind vor 8 Monaten eingezogen.
- Dürfen wir davon ausgehen, dass der Garten mitvermietet ist, weil er so persönlich angelegt oder weil die Terrassengröße nicht beschrieben ist, oder wegen der mdl. Absprachen?
- Darf der Vermieter den Garten in einem so persönlichen Raum ohne Ankündigung betreten? Reicht zur Ankündigung ein voriges Rufen, ob grad jemand auf der Terrasse sitzt? Nochmal uff.
- Für welche Fälle (siehe Gerüst, Fotos) gilt denn ggf. mindestens die Notwendigkeit der Ankündigung?
- Ach ja, wie kann ich ggf. eine Nicht-Mitvermietung heilen, braucht es zwingend einen neuen Mietvertrag oder reicht eine Mail, in der ich die mündliche Absprache zur Gartenpflege nochmal kurz schriftlich festhalte und er nicht widerspricht?
So viel Stoff - ich hoffe, damit seid Ihr möglichst nicht auf Interpretation angewiesen. Danke!!!