Gasanbieterwechsel, Mietshaus, Abrechnung?

Schönen guten Tag,

da ich im Auftrag meines Vermieters den Gasanbieter wechseln möchte, stellt sich mir momentan folgende Frage:

ich wohne in einem Mietshaus mit drei Parteien, indem eine zentrale Gasheizung betrieben wird. Ein Anbieterwechsel würde den Gaspreis um fast 1/4 senken und würde sich deshalb auf jeden Fall rentieren. Da nur ein Gaszähler vorhanden ist, würde die Gasrechnung bei meinem Vermieter landen. So weit so gut. Wer ist aber dafür zuständig, die Abrechnung bzw. die Kosten auf die einzelnen Mietparteien zu verteilen. Würde sich da irgendetwas für meinen Vermieter oder die Mieter ändern? Ist der Gasanbieter bzw. Versorger auch für die eigentlichen Abrechnungen zuständig oder hat der Vermieter eine andere Firma zwischen geschaltet, die den Verbrauch an den Heizkörpern abliest? Muss ich mich also um den Abrechnungsanbieter auch kümmern, ist das von einem Gasanbieterwechsel unberührt?

Bei meinem neuen Tarif ist mir eine kurze Vertragslaufzeit (falls ein anderer Mieter noch was günstigeres findet, oder wider Erwarten die Preise fallen sollten) und keine Vorauskasse (falls Insolvenz) wichtig. Momentan tendiere ich zu FairEnergie, FairGasonline hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt? 3 Monate Kündigungsfrist, Preisfixing bis Ende 2011

oder doch etwas mehr bezahlen für FairGasonlinefix (70 € im Jahr für alle Parteien zusammen, also eigentlich ein Tropfen auf den heißen Stein), dafür ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist, Preisfixing aber bis Ende 2012.

Wäre für Tipps immer dankbar
Zahn

Hallo,
„da ich im Auftrag meines Vermieters den Gasanbieter wechseln möchte“
DEN Anbieterwechsel kann nur derjenige machen, der den Anschluss (Zähler) hat und Vertragspartner ist. Wieso also „im Auftrag meines Vermieters“. Oder gibt es eine Vollmacht?

„Da nur ein Gaszähler vorhanden ist, würde die Gasrechnung bei meinem Vermieter landen.“
IST also doch der Vermieter der Vertragspartner?

„Wer ist aber dafür zuständig, die Abrechnung bzw. die Kosten auf die einzelnen Mietparteien zu verteilen.“
DER Vermieter, wenn er der Vertragspartner ist. Und zwar über die Nebenkostenabrechnung.

„Ist der Gasanbieter bzw. Versorger auch für die eigentlichen Abrechnungen zuständig“
JA

„oder hat der Vermieter eine andere Firma zwischen geschaltet, die den Verbrauch an den Heizkörpern abliest?“
JA, auch das ist möglich!

„Muss ich mich also um den Abrechnungsanbieter auch kümmern,“
NEIN

„ist das von einem Gasanbieterwechsel unberührt?“
JA

„Preisfixing aber bis Ende 2012.“
ICH tendiere inzwischen wieder zu längeren FIX-Preisbindungen, da die Ölpreise seit August 2010 stark gestiegen sind, siehe www.tecson.de, was auch Auswirkungen auf die Gaspreise der Gasanbieter haben wird. Diese werden steigen! Oft ca. 6 Monate nach Beginn der Preiserhöhungen am Rohölmarkt.

Grüße Ben

Hallo!

Zuerst sei gesagt, dass (wenn es nur einen (1) Gaszähler im Mehrparteienhaus gibt) nur der Hauseigentümer persönlich einen Versorgerwechsel beantragen bzw. einen neuene Vetrag abschliessen kann.

Gibt es für jede Wohnung einen eigenen Gaszähler, so steht es dem Mieter frei, sich seinen Gasversorger nach Lust und Laune auszusuchen bzw. kann er diesen auch persönlich wechseln.

Bei nur einem Gaszähler obliegt es dem Vermieter bzw. der von ihm beauftragten Hausverwaltung die Kosten auf die einzelnen Parteien aufzuteilen. Das erfolgt entweder nach der Wohnfläche (m2) oder (sollte es Messgeräte an den Heizkörpern geben) über die Messgeräte. Das ist normalwerweise im Mietvertrag schriftlich festgelegt.

Nun zu den Anbietern und Laufzeiten …

Es gibt in Deutschland zur Zeit rund 10.000 verschiedene Energietarife und knapp 990 verschiedene Anbieter. Am besten vergleicht man seine Kosten (Strom bzw. Gas) über unabhängige Online-Vergleichsrechner wie zum Beispiel

* www.stromkunde.info
* www.gaskunde.info

Man gibt einfach seine Postleitzahl und den Energiejahresverbrauch (finden Sie auf der letzten Strom- bzw. Gasrechnung) ein und erhält sofort eine Auflistung aller in der Region verfügbaren Verorger und deren Preise um Vergleich.

Und ein Vergleich lohnt sich … Man kann bei Strom bis zu 65% und bei Gas bis zu 80% pro Jahr an Kosten einsparen, wenn man zu einem günstigeren Versorger wechselt.

Der Versorgerwechsel ist für die Verbraucher kostenlos. Man füllt einfach den Online-Wechselantrag aus und der neue Versorger übernimmt sämtliche Formalitäten. Angefangen von der Kündigung des alten Vertrags bis hin zur lückenlosen Weiterversorgung.

Achtung: Bitte niemals den Vertrag mit dem alten Versorger selbst kündigen. Dann verrechnet Ihnen dieser nähmlich Extrakosten und wenn es ganz dumm läuft, dann stehen Sie plötzlich für Tage oder auch Wochen ohne Strom bzw. Gas da. Überlassen Sie die Formalitäten einfach Ihrem neuen Versorger. Dann klappt Alles und Sie merken den Wechseln nur daran, dass Sie plötzlich weniger bezahlen.

Bei den Gasversorgern in Deutschland sind die TOP 3 Anbieter …

  1. Priogas
  2. Hitgas
  3. Flexgas

Da in den nächsten Wochen die Energieversorger ihre Preise um bis zu 10% erhöhen werden und mit Sicherheit auch nächsten Jahr das Ganze ein paar Prozent nach oben gehen wird empfehle ich Ihnen einen Vertrag mit mindesten 12 Monaten Nettopreisgarantie abzuschliessen.

Sie können einen Antrag auf Versorgerwechsel jederzeit stellen. Selbst wenn Sie zur Zeit einen längerfristigen Vertrag mit einem Versorger laufen haben. Der Vertrag mit dem neuen Versorger tritt dann automatisch zum nächstmöglichen Termin in Kraft. Sollte der alte Versorger die Tarife erhöhen, kann der Wechsel auch sofort erfolgen!

Und nicht vergessen … Auch die Stromtarife vergleichen! Es zahlt sich aus!

Mit freundlichen Grüssen,

Oliver Meinhardt
Kundencenter Deutschland
E-Mail: [email protected]
Online: www.stromkunde.info | www.gaskunde.info

Hallo Dendagard,

so einfach ist es nicht. Entscheidender ist, ob man einen eigenen Gaszähler hat.

Im Einzelhaus ist das natürlich immer so.In Mehrfamilienhäusern ist das meistens nur bei

einer Gas-Etagenheizung der Fall. Hat man einen eigenen Gaszähler, dann könnte und dürfte
man als Mieter wechseln.
-Man habe bei einer Gas-Zentralheizung folgende Möglichkeiten.

Bei einer Gas-Zentralheizung werden die jeweiligen Heizkosten durch das Erdgas nach der

Heizkostenverordnung, ein Teil nach Quadratmetern der Wohnung, der Rest nach Verbrauch, auf die einzelnen Mieter umgelegt.
Eine Gas-Zentralheizung hat nur einen, ebenfalls zentralen, Zähler.
Hier kann man seinen Vermieter fragen, ob er mit dem gesamten Hausanschluss zu einem alternativen Anbieter

wechseln möchte, einen Anspruch darauf habe man jedoch nicht.
ich hoffe , es hat Ihnen geholfen.

gruss

Ps.:www.derbyonline.de

ist eine sehr interessante Preis und Informationsvergleiche hierüber ganz kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Vergleiche machen lohnt sich ganz bestimmt.

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei einem so speziellen Fall auch nicht helfen.
Es dürfte aber in so einem Fall hilfreich sein, mit dem Eigentümer eine entsprechende Abmachung zu treffen, die schriftlich fixiert werden sollte.
Tut mir Leid, ihnen nicht wirklich weiter helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

M. Bothe

Die Abrechnung erstellt eine Firma z.b Brunata oder Ista . Der Verbrauch errechnet sich aus dem Stand der verdunsterrohre oder Elektronischen Messeinheiten am Heizkörper,und am Warmwasserverbrauch. Der Gasanbieter Schickt die Rechnung an den Vermieter.Dieser gibt sie dann an den Ableser weiter,der dann die Jahresabrechnung erstellt.Anbieterwechsel ist nicht mein Ding ich heize mit Öl.

Grüsse Detlef

Hallo Zahn,

den Gasanbieter wechseln kann immer nur der aktuelle Vertragspartner, also in deinem Fall der Vermieter. Du kannst natürlich durch entsprechende Vorarbeit die Vertragsunterlagen soweit vorbereiten das dein Vermieter möglichst wenig Arbeit damit hat und am Ende nur noch Unterschreiben muss. Er ist und beleibt aber allein Verantwortlicher.

Am bisherigen Verteilerschlüssel unter den Mietern bleibt alles beim alten. Auch das Ablesen der Wärmemengenzähler bleibt vom Anbieterwechsel völlig unberührt und kann genau so weiter gemacht werden wie bisher. In der Regel ist es so, das der Vermieter einen Dienstleister beauftragt hat die Daten in den Wohnungen zu erfassen und auf dieser Basis die Gesamtkosten aufzuteilen. Meines Wissens ist die Fa. Brunata in diesem Bereich Marktführer. Er kann die Abrechnung aber auch selbst erstellen. Der Gasversorger hat auf jeden Fall nichts damit zu tun.

Da ich nicht weiß wo du her kommst kann ich dir auch nicht sagen wer in deiner Region günstig und vor allem seriös Gas anbietet, jedoch kannst du gerne den Gaspreisrechner auf meiner Homepage benutzen. Du findest Ihn unter http://geizenbeimheizen.com/service/gaspreisrechner…
Ich persönlich würde die Preisgarantie bis Ende 2012 wählen. Schau dir einfach die Preisentwicklung beim Heizöl an. In ca. 6 Monaten wird sich das auch auf die Gaspreise auswirken.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Gerne kannst du mich über meine HP kontaktieren wenn du weitere Fragen hast.

Gruß

Guten Morgen,

also, was ich immer zu aller Anfang sagen möchte ist, dass ich Laie bin, aber nach meinem (Rechts-)Verständnis ist es so:

Ein Gaszähler, eine Anschrift (Vermieter), eine Rechnung.

Und diese muss nun der Vermieter auf die drei Parteien umrechnen.

******************

Was nun die Gasanbieter betrifft, die Sie erwähnen, kann ich nichts sagen, da keine Erfahrungswerte vorliegen.

Hoffe geholfen zu haben.
Grüße und noch ein schönes WE.

Hallo,
Du hast ja eine Menge Fragen. Ich weiss nicht was in Deinem Mietvertrag zu den Heiz- und wahrscheinlich auch Warmwasserkosten vereinbart ist. Diese werden in der Regel vom Vermieter als Mietnebenkosten abgerechnet. Dabei ist ein Teil als Festbetrag und ein Teil Verbrauchsabhängig. Da diese Mietnebenkosten in seinen Bestandteilen auf den Istkosten des Vermieters aufbauen und diese auch eingesehen werden können, ist somit ein Abrechnungskriterium die Beschaffungskosten des Heizgases. Über Deinen Umlageschlüssel für Deine Wohnung wird dann anteilig Deine Heizkosten ermittelt, die dann entsprechend geringer sein dürften.
Gruß
Franky.

Hallo,
hier vorab kurze Antworten:

  • Verteilung der Wärmekosten (Erdgas + Kosten des Heizgeräts + Schornrsteinfeger etc.) ist Sache des Vermieters. Der Erdgaslieferant liefert nur den Brennstoff - mehr nicht! Mal nach Heizkostenverteilung googeln.

  • die Laufzeit eines Vertrages sollte min. ein Jahr dauern. Alles andere macht keinen Sinn. Bei Preis-erhöhungen hat man immer ein Sonderkündigungsrecht.

  • keinen Vertrag Wählen mit Vorauskasse. Nur monat- liche Zahlung.

  • dass der Gaspreis um 25 % sinkt bezweifele ich. In welcher Stadt wohnen Sie und wie hoch ist der bil- ligste Tarif des örtlichen Anbieters. Zu wem wollen Sie wechseln? Priogas z.B. ist ein äußerst unseriöses Unternehmen.

Noch Fragen? Bitte melden

Gruß

H. Rosen

Mit dem Energieversorger FairEnergie und dem Tarif FairGasonline habe ich zwar leider noch keine Erfahrung gemacht, lege Dir aber den Gas-Rechner von Gastipp.de ans Herz, mit dem Du schnell den günstigsten und umweltfreundlichsten Gasanbieter Deiner Region findest. Worauf Du beim Gasanbieterwechsel besonders achten solltest, ist hier ganz schön zusammengefasst: http://www.gastip.de/rubrik2/19996/Gaspreise-verglei…