Gasheizung 10 Jahre aus - mietminderung möglich?

Hallo zusammen,

Ich bin Mieter einer Wohnung und erhalte unterstützung vom Amt. Seit 2010 nutzen wir die Gasheizung nicht mehr, da das Amt die gesamten Stromkosten übernimmt. Daher heizung aus und stand alone Geräte für die Steckdose gekauft.
nun ist der Strom aber so teuer geworden das wir wieder die Gasheizung nutzen wollen. Auf Grund des stillstands von 10 Jahren müsste der Vermieter Geld investieren, was er nicht möchte.

FRAGE:
Laut Mietvertrag muss der Vermieter die sammelheizungsanlage in der Heizperiode in Betrieb halten.
Kann ich den Mieter verpflichten die Gasheizung wieder zu reparieren | aktivieren - ggf. Nachdruck schaffen in dem ich die Miete mindere .

Da wächst mir doch gleich ne Feder!
Das ist also die selbstverständlichste Sache von der Welt dass ich deine teure Heizung (mit)bezahle.
Mir fehlen die Worte.

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Hallo,

wende Dich mit deinem Frust an die Politiker, die es so entschieden haben.
Dass jemand, der wenig Geld zur Verfügung hat, die preiswerteste Heizvariante wählt, kann ich nachvollziehen. Dass die Politik es so blöde vorgibt nicht.

Gruß,
Paran

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Hallo,

wende dich am besten an einen Mieterverein. Ich denke schon, dass der Vermieter die vertraglich garantierte Funktion der Heizung gewährleisten muss, aber ich bin kein RA und verm. muss jemand Kundiges sich den Mietvertrag durchlesen.

Gruß,
Paran

Im Mietvertrag steht auch drin, das ich die Miete nicht mindern kann, wenn der Mangel nachträglich erkennt aber den Gebrauch der gemieteten Sache über einen längeren Zeitraum hinweg vorbehaltlos fortsetzt, namentlich die Miete in voller Höhe zahle.

„Wenn keine Zentralheizung vorhanden ist und die Wohnung nur über eine Heizung verfügt, die mit Strom betrieben wird ( Elektroheizung, Elektrospeicherheizung, elektrisch betriebene Bodenheizung, Nachtspeicheröfen etc.) , hat der Hilfebedürftige ebenfalls Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen angemessenen Heizkosten…
Allerdings zahlt das Jobcenter nur die Stromkosten, die für die Heizung entstanden sind (Heizstromkosten). Die Kosten für den Haushaltsstrom (Waschmaschine, Kühlschrank, etc.) werden nicht übernommen“

Da hat das Amt wohl einen Fehler gemacht.
Eine Gasheizung war vorhanden also hätten dafür die Heizkosten übernommen werden müssen. Wäre bestimmt billiger gewesen.

ja kann man, aber Vorsicht, das ganze könnte ein Bumerang für dich werden. Denn als Mieter hat man auch die Fürsorgepflicht. Wenn sich also raus stellt, dass der Fehler wegen einer mechanischen Komponente auftritt und diese durch Nichtbenutzung festsitzt, dann kann man sich fragen, ob das nicht den Mieter anzulasten ist, da er die Heizung 10 Jahre nicht benutzt hat.

Was ich nicht verstehte, habt ihr nun eine

für das ganze Haus, oder habt ihr eine Gastherme für eure Wohnung.

ist das eigentlich diene Standardantwort auf Fragen zum Mietrecht? Gehe zu einer Lobbygruppe und Zahle Jährlich einen Beitrag. Toll

Du scheinst nicht im Mietverhältnis zu stehen, sonst wüsstest du dass man dort für einen verhältnismäßig geringen Mitgliedsbeitrag eine gute Auskunft in Sachen Mietrecht bekommen kann.
Sind Rechtsanwälte auch Lobbygruppen?

oha, gut? in der Regel leiteten die bei mir einfach meine schreiben weiter und machten nciht mehr. Bei meine gegenüber im Büro lief das Ähnlich ab. Bei meiner Schwester war das auch recht übel, wurden zum Klagen gedrängt, was sie dann auch haushoch verlor. Kosten musste sie dann Tragen.

nein die Erfahrungen von Bekannten und von mir sind da aber ganz anders.

Da die Beiträge recht niedrig sind mangelt es oft auch an guten Leuten, sind ja auch Ehrenamtler. Das ist dann auch von Verein zu Verein sehr unterschiedlich.
Als bei uns die Verantwortlichen in den Ruhestand gingen wurden wir dem Verein der nächsten Großstadt angegliedert. Der Kontakt ist etwas schwieriger geworden, zum Glück hatte ich noch kein größeres Problem.
Viele Miter verstehen ihre (oft fehlerhaften) Nebenkostenabrechnungen nicht, da ist so ein Verein schon sehr hilfreich.

Ist das denn eine? Oder handelt es sich um eine Gasheizung nur für diese eine Wohnung?

Wie viele Wohnungen befinden sich denn in diesem Haus? Sind alle Mieter auf Elektroheizung umgestiegen?

Was muss denn investiert werden? Wurde auf Wartung in der Zeit der Nichtnutzung verzichtet?

Wenn ich es richtig weiß ist es ein Heizkessel. Insgesamt sind es vier Wohnungen. Warmwasser läuft über Durchlauferhitzer.
alle mieter haben entschieden von gas auf Strom zu gehen. Ist ja auch schon 10 Jahre her. Auch eine neue Mieterin seit 11 2018 ist mit dem Umstand eingezogen.

Wegen Renovierungen haben wir die Heizkörper abmontiert und aus Bequemlichkeit nicht mehr dran montiert sondern nur in die nische gestellt.
laut Eigentümer hat sich Korrosion in den rohren gebildet weil wir die Heizkörper abmontiert haben und Luft ins System gekommen ist.

Hallo!

das ist doch haarsträubend was Ihr als Mieter euch dort geleistet habt.
Verbotenerweise sogar noch die Heizkörper abgebaut ?

Wenn ihr Heizkostenzuschüsse oder Übernahme bekommt, dann verstehe ich überhaupt nicht wie man von Gas auf die teuerste Energie überhaupt, Strom, umstellt und noch dazu Direktheizkörper (Heizlüfter) anschafft.
Denn offenbar war die Gasheizung doch intakt, mag sein nicht sparsam, aber Gas ist fast 2 bis 3 x billiger als Strom für eine Wärmeeinheit (kWh).

Der Vermieter muss die Gasheizung wieder betriebsbereit machen. Aber die Wiedermontage der Heizkörper muss er nicht übernehmen. Das müsst ihr bezahlen ! Und zwar von eurem Geld, das wird das Sozialamt nicht übernehmen.
Obwohl, wenn man das hier so liest, scheinen die ja selten dämlich zu sein. Wer weiß vielleicht zahlen die auch die Montage der Heizkörper.
Warum sollte denn die Gasheizung nicht mehr funktionieren ? Eine Wartung braucht sie natürlich, auch könnte sein, der Schornsteinfeger lässt sie nicht mehr zu, denn offenbar ist sie offiziell abgemeldet worden vom Vermieter (?).
Aber das wäre seine Sache.

Kann aber auch sein, ihr habt mit dem Vermieter einen stillschweigenden Vertrag zur Umstellung von Gas auf Strom vereinbart. Haus hat nun keine Zentralheizung mehr. Mieter müssen elektrisch heizen.

Und nun kommst du mit Mietminderung ? Zahlst du denn überhaupt die Miete selbst ? Welchen Mangel willst Du denn geltend machen, wenn Du die Heizung abgebaut hast ?

Hier ist so viel unklar.

MfG
duck313

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Hat sich das auch mal ein Fachmann/Monteur angeschaut oder behauptet das der Vermieter nur? Wenn man die Heizkörper abbaut, verschließt man die Rohre doch an der Trennstelle und das Heizungswasser bleibt drin.

Was verhindert den Wiederanschluss der Heizkörper? Sind dir mittlerweile defekt oder könnte man die einfach (ggf. nachlackieren,) wieder anschließen, befüllen und gut?

Vielleicht, wenn der Fachmann die abbaut, aber hast du hier diesen Eindruck gewonnen? Tut mir leid, aber mir geht‘s da wie @Bernd54!:imp:

Nö, ganz sicher. Wenn in einem Mehrfamilienhaus die Heizung abmontiert wird und das ist nicht zu hast du nicht nur zwei Liter schwarze Brühe im Wohnzimmer aufzuwischen.

Aber wir werde es ja vielleicht hören, wenn der Fragesteller die miese Vorverurteilung hier weiter aushält.

Fazit: Der Vermieter muss uns eine Heizung zur Verfügung stellen.
In unserem Fall muss die 10 Jahre nicht genutzte Gasheizung nicht repariert werden, da dies seit mehreren Jahren so ist.
Anders wäre es wenn die Gasheizung nicht mehr geht und der Vermieter uns dann stromheizungen geben würde. Das müssten wir nicht akzeptieren | mietminderung wäre okay.

Aber ihr habt doch die Stromheizung, oder nicht? Was aus deinen Aussagen nicht hervorging, du hast lediglich geschrieben

Hattet ihr sie gekauft oder der Vermieter?