Gasherd - Sicherheitsabschaltung - zulässige Zeitverzögerung

Wie schnell muss die Sicherheitsabschaltung eines Gasherds bei Erlöschen der Flamme reagieren? Angeblich ist das in der DIN EN 30-2 geregelt, die kann ich aber leider nicht einsehen.

Hintergrund: Ich habe einen neuen Gasherd, dessen Sicherheitsabschaltung (Abschaltung der Gaszufuhr nach erlöschen der Flamme) laut Hersteller bis zu 20 Sekunden dauern kann.
Die Regler haben keine Arretierung in der „0-Stellung“, d.h. wenn man die Flamme manuell über den Regler abschaltet und dann versehentlich der Regler um eine Winzigkeit verdreht, strömt weiterhin Gas aus und das bis zu 20 Sekunden.
Das ist m.E. ein ziemliches Sicherheitsrisiko, v.a. wenn man mit bis zu 4 Flammen gleichzeitig kocht.

Ich konnte bisher keine genaue Angabe finden, wie schnell die Sicherheitsabschaltung reagieren muss. Irgendwas von < 2 sek. konnte ich finden, aber keine zugehörige Norm oder Gesetze.
Angeblich ist es in der DIN EN 30-2 geregelt, die müsste ich mir aber erst kaufen, weil sie nicht frei verfügbar ist.

Über eine qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich den Herd zeitnah reklamieren/zurückgeben möchte.

Unser Miele Gaskochfeld benötigt auch so ca. 10 Sekunden, bis eine oder alle 4 Flammen erlöschen.

Für eine Verpuffung im Raum reicht das nicht aus, keine Angst,

Was diese Sachen angeht, ist man hier in D zu Recht sehr streng mit den Vorschriften.

Im übrigen, wenn der Hersteller das in der BA schreibt, ist es sicher zulässig, es gab auch Reklamationen früher wegen der Gehäusetemperaturen eines klassischen Kondens Wäschtrockners, dabei dürfen die bis zu 80°C haben,

Kein Hausgerätehersteller setzt sich da in die Nesseln verklagt zu werden.

Im übrigen wäre es auch Vorteilhaft, Du würdest gemäß Brettbeschreibung angeben, um welches Gerät und Modell es geht.

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Danke Dennis für den Hinweis: der Hersteller heißt AMICA und die Modellbezeichnung ist EHEG 934 112 E, eine Kombination aus Gasherd und Elektro-Ofen.

Ich sehe da keinen Grund und auch keine Berechtigung dies zu reklamieren, wenn es in der BA so geschrieben steht und die Werte eingehalten werden. Würdest Du den KD rufen, wäre dies kein Anspruch auf Werksgarantie und die Überprüfung kostenpflichtig, wenn die Werte eingehalten werden. Soviel dazu.

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