Gasherdanschluß knapp 400 Euro wer zahlt?

Hallo, wir mieten seit einem Jahr eine Wohnung. Als der Vertrag unterschrieben wurde, hat der Vermieter uns versichert (nur mündlich) das die Gasleitung in der Küche funktioniert und ein Gasherd ohne Probleme angeschloßen werden kann. Bis jetzt nutzen wir einen kleinen elektro Kochgerät mit 2 Platten, da sonst keine andere Möglichkeit zum Kochen besteht. Nun nach einiger Zeit haben wir uns einen Gasherd gekauft, und einen Fachmann gerufen zum Anschließen. Dieser hat uns einen Kostenvoranschlag von knapp 400 Euro + Mehrwertsteuer gestellt. Dabei muss die Steckdose für Gasherd ersetzt werden, da diese zu alt und verboten für die neuen Geräte ist. Zusätzlich muss ein Gäret beim Zähler eingebuat werden (so wie ich verstanden habe eine Sicherung). Und die Gasleitung muss auf undichte Stellen überprüft werden. Insgesamt über 150 Euro für materialkosten, 140 Euro Anfahrt und Arbeit, 70 Euro Gasleitung prüfen. Meine Frage ist, ob jemand von euch schon die Erfahrung gemacht hat oder bescheid weiss, ob der Vermieter verpflichtet ist einen Teil der Kosten zu übernehmen. Zum Beispiel, einen Teil der Materialkosten Steckdose oder so, da die alte verboten ist und erneuert werden muss. Sowie das Sicherungsgerät am Zähler. Ich wäre sehr erfreut über eine Antwort, vielen Dank im voraus.

Der Gasanschluss gehört nach meiner Meinung dem Vermieter. Und der Vermieter sollte für diesen Anschluss auch die Reparaturkosten übernehmen.
Schreibe dem Vermieter einen Brief und bitte um Beseitigung der Mängel.

Und was die genannten Kosten betrifft, die dürften zu hoch sein.
Ich würde einen weiteren Kostenvoranschlag einholen (lassen) und auf keinen Fall, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters eine Firma beauftragen.

Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Der Gasanschluss gehört nach meiner Meinung dem Vermieter. Und
der Vermieter sollte für diesen Anschluss auch die
Reparaturkosten übernehmen.

mal meine persönliche Meinung weglassend, die so ist wie deine.

Wenn ich aber nun eine Wohnung miete wo gar kein Gasanschluß ist, kann ich den Vermieter sicher nicht für mich da einen legen zu lassen.

Wie ist das nun mit einem vorhanden Gasanschluß, der nicht direkt nutzbar ist sondern zumindest laut der Aussage eines Installateurs erstmal repariert werden müßte.

Ich stelle da in Zweifel daß der Mieter da einen Anspruch darauf hat daß der Vermieter da die Kosten trägt.

Der Vermieter könnte ja argumentieren, der Mieter kann ja kochen über Strom. Von einem nutzbaren/funktionierenden Gasanschluß steht nix im Mietvertrag.

Wie jetzt bei dieser Sachlage ein Richter der über Mietschen entscheidet urteilt weiß ich nicht.

Gruß
Reinhard

Hallo, (wir haben seit kurzem Erdgaskochfeld)

also das neue Sicherheitsventil an der Gasuhr und das Ventil vor dem flexiblen Gasschlauch zur Kochmulde ist nach neusten Vorschriften Pflicht.

Da die Gasleitung fester Bestandteil des Hauses ist, egal wer wie lange drin wohnt, muß das meiner Auffassung der Vermieter übernehmen.

Schreibe ihm, setze eine Antwortfrist und warte mal ab, was passiert…

MfG

Hallo

Der Vermieter könnte ja argumentieren, der Mieter kann ja
kochen über Strom.

Wenn ein elektrischer Herdanschluß vorhanden ist. Davon steht nichts in der Anfrage, und häufig ist es so, daß entweder Gas - oder Stromherdanschluß da ist.

Von einem nutzbaren/funktionierenden
Gasanschluß steht nix im Mietvertrag.

Stehen Anschlüsse überhaupt im Mietvertrag? Wenn einer da ist, ginge ich als Mieter schon davon aus, daß er auch funktionsfähig ist.

Hans

Hallo, vielen Dank für Eure zahlreiche Rückmeldungen.
In der Wohnung ist keine Elektroleitung, die Heizung, Warmwasser und Kochgelegenheit in der Küche sollte über Gasleistung gehen. Heizung und Warmwasser geht ja, in der Küche gabs aber von anfang an kein Kochgerät, sonder laut Vermieter eine funktionierende Gasleitung, an die man nur einen Gasherd anschließen soll. Den Gasherd ,müssen wir uns natürich selber besorgen. Bis jetzt haben wir mit einem kleinen Elektrogerät(230V) mit zwei Platen gekocht, das es aber teuer ist und man damit nichts besonderes anstellen kann, haben wir uns einen Gasherd besorgt. Mit solchen riesen Anschlußkosten haben wir nicht gerechnet. Ingesamt kommt es dann auf über 1000 Euro nur um vernünfgit kochen zu können. Im Vertrag steht nichts von Anschlüssen, und laut Vertrag müssen wir nur Kosten für klein Reparaturen, die nicht mehr als 52 Euro kosten, übernehmen.