Hallo,
30 Jahre lang. 2010 gab es einige Gerichtsurteile, die den Automatismus - zumindest
Ölpreis und Enkundenpreis für Gas - aber aufhoben.
OK, er ist es nicht, war es aber früher bzw. da war es auch
nicht so, sondern es wurde so gemacht. Welchen Zweck hatten
damit die Verorger von Endkunden
daß Anbieter schwankende Einstandspreise an den Endkunden weitergeben, ist ja völlig normal, nur stand diese Preisgleitklauseln eben auch in den Endkundenverträgen. Das fiel insofern besonders auf, als daß bei den anderen langfristigen Verträgen, die Endkunden üblicherweise abschließen, starke Schwankungen bei den Einstandspreisen eher selten sind. Das gibt es eigentlich ansonsten nur noch bei Krediten mit variabler Verzinsung und da sind die Schwankungen selten so stark und häufig wie beim Ölpreis, der ja - neben dem eigentlichen Rohstoffpreis - auch vom Dollarkurs abhängt.
Wenig überraschend, daß sich der Verbraucher diesen nun - also in Zeiten fallender Ölpreise - wieder zurückwünscht.
Putin wird die sich gerade nicht zurückwünschen, auch wenn die
jahrelang anstrengungslose Gewinne ermöglichte.
Über die Preisgestaltung bei den Verträgen zwischen Produzenten und Importeuren weiß man naturgemäß in der Öffentlichkeit nicht allzu viel. Ich würde mal davon ausgehen, daß dort die Ölpreisbindung durchaus noch existiert. Es ist ja auch nicht so, daß die Weitergabe steigender Einstandspreise nun untersagt wäre. Allein der Automatismus ist für den Endverbraucher weggefallen. Was nun aus dessen Sicht blöd ist. Allerdings gibt es Verträge ohne Ölpreisbindung nun schon seit fast zehn Jahren, d.h. die Kunden haben Hochs und Tiefs des Ölpreises erlebt, nur wird die fehlende Ölpreisbindung bei fallenden Ölpreisen offensichtlich stärker wahrgenommen als bei steigenden Ölpreisen.
Selektives Gedächtnis halt. Gibts ja nicht nur bei Gas, sondern auch bei Milchprodukten, Obst und Gemüse. Eben bei allem, was man häufig kauft.
Gruß
C.