Hallo!
Du stellst hier aber keine Frage nach Bauland.
Ich wusste nicht, auf welche der oben genannten Fragen sich deine Antwort bezieht. Eine dieser Fragen in richtung Bauamt war nach Bauland. Und auch die anderen können im Zuge einer bürgerfreundlichen Kommunikation nett beantwortet werden. Komischerweise geht dies alles 3 km weiter im Bauamt ohne Probleme. Hier wird beraten - nicht beschimpft!
In welcher Bauordnung steht denn dies nun das von mir
beschriebene Problem?
Das kann ich dir aus mehreren Gründen nicht sagen:
- Ich bin nicht in Bayern und daher insbesondere nicht bei
dir vor Ort ansässig und daher auch nicht über die örtlich
geltenden Bauvorschriften im Bilde
Beide sind im Internet zu finden.
- Was ich aber gelesen habe, ist, dass für Einfamilienhäuser
laut Anlage zur bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung
nicht zwei, sondern nur ein Stellplatz gefordert ist. Es
handelt sich also nicht um ein Einfamilienhaus, sondern
zumindest um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
Die örtliche Stellplatzverordnung von 2005 sieht für Einfamilienhäuser 2 Stellplätze vor. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Ohne Einliegerwohnung, ohne Büro oder sonstiges.
oder es gibt entgegen deinem Rechercheergebnis eben
doch weiter gehende Anforderungen,
Genau diese suche ich!!! 
etwa aus einem Bebauungsplan,
Geprüft; ist von 1960 und kann eine Garage auf der Grenze gebaut werden, wenn gewünscht; sonst nichts vorgeschrieben
oder die Stellplätze sind von dir mit
Überdachung geplant und gelten daher als Carports und damit
als offene Garagen - woher soll ich wissen, wo der Haken ist,
wenn ich das Projekt nicht selbst kenne, sondern, um mir ein
Bild zu machen, auf das angewiesen bin
Ich muss keine Garage machen (kann aber), muss kein Carport basteln (kann aber) - es müssen schlicht zwei Stellplätze, welche unabhängig voneinander zu befahren sind, nachgewiesen werden. Verweis auf die GaStellVO von Bayern.
was du als Laie für relevant und daher mitteilenswert hältst?
Am besten einen Link zu der Durchführungsverordnung, Gesetzestext etc. wo ich dies nachlesen kann. Spätestens vor Gericht muss eh damit begründet werden. Dies kann auch auf nette Art im Vorfeld passieren.
Genau wegen solcher Feinheiten gibt es eben den Architekten vor Ort.
Ist er auch! Wo sollte er sonst sein? Im Internet? Und auch er kann dies nicht nachvollziehen. Genauso wenig wie die in der Familie „integrierten“ Baustatiker etc.
Gruß
Falke