Wir haben neue Vermieter. Diese haben im Erdgeschoss die Wohnung saniert und benötigten Zugang zu unserem Kellerraum, da dort die Heizungsrohre der oberen Wohnung an einer Ecke oben an Wand und Decke langliefen, um diese zu erneuern. Heute waren wir im Keller, um uns das anzuschauen und sind geschockt. Dort wo vorher unser Kellerregal stand, ist jetzt eine komplette Gasheizung der Erdgeschosswohnung montiert worden. Unser Vermieter hat uns überhaupt nicht darüber informiert. Wir haben den Kellerraum jetzt wieder verschlossen und lassen da erst einmal keinen mehr rein. Zum einen ist der Kellerraum total feucht und zum anderen hat mein Mann dort ab und an gesägt, was er jetzt definitiv nicht mehr machen kann und uns ist sehr viel Platz verloren gegangen. Zudem wurde uns zugesichert, dass der Kellerraum sauber verlassen wird, was
definitiv nicht der Fall ist. Können wir verlangen, dass die Therme wieder abgebaut wird? Denn einfach so eine Gastherme in einem Kellerraum eines anderen Vermieters einbauen ist doch mit Sicherheit nicht rechtens. Oder? Denn die zukünftigen Mieter benötigen doch mit Sicherheit uneingeschränkten Zugang zu ihrer Gastherme. Ich bitte dringend um Hilfe, wie wir uns verhalten sollen. Vielen Dank!
Blöde Frage, wäre es möglich, dass ihr die Kellerräume mit der EG-Wohnung tauscht?
Die Idee ist gar nicht so blöd, da wäre Alles, was zu „Rechtsbruch“ gehört, vom Tisch.
Ansonsten wäre erstmal zu fragen: Was steht im Mietvertag?
Gruss
Jörg Zabel
Wenn genau dieser Kellerraum im Mietvertrag benannt ist, ist die Installation einer Gastherme für eine andere Wohnung natürlich nicht zu dulden. Die Nutzbarkeit wird eingeschränkt, es wurde über euren Besitz verfügt. Natürlich soll eine Gastherme zugänglich für den Nutzer bleiben. Über welchen Zähler bezieht diese Therme wohl den notwendigen Betriebsstrom?
Freundlich und kooperativ bleiben, wenn man da weiterhin wohnen möchte.
Zuerst prüfen, ob dieser Kellerraum tatsächlich mitgemietet wurde. Es ist ein großer Unterschied, ob da steht „Zur Wohnung gehört ein Kellerraum.“ oder „Zur Wohnung gehört der Kellerraum vorne links.“
Ich persönlich würde den Vermieter zuerst anrufen und freundlich fragen, ob da der Handwerker wohl einen Fehler gemacht habe und gleichzeitig (wie von Christa bereits geschrieben) vorschlagen, die Kellerräume zu tauschen, damit die zukünftigen Bewohner des EG auch Zugang zu ihrer Therme haben.
Ich würde zudem prüfen, woher die einzelnen Kellerräume den Strom bekommen - am einfachsten, indem man einen Heizlüfter einsteckt und schaut, welcher Zähler sich dann merklich schneller dreht.
Wenn (genau) der Kellerraum zur Wohnung gehört, müsste man vermutlich auch den Mietvertrag ändern, aber falls die Kellerräume unterschiedlich groß sind, müsste man wahrscheinlich auch an der Miethöhe drehen, oder? Ich glaube, in der Regel sind die Kellerräume gleich groß, aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Hallo,
wenn der Vermieter weit weg wohnt, mit Bild ueber email, damit er es sich anschaulich vorstellen kann. Gross der Keller mit klein zu sehen die Heizung drin