Hallo zusammen,
es geht um das leidige Thema der Wartung bzw. Reparatur von Gasthermen in Mietwohnungen.
Zuerst die Fakten aus dem Mietvertrag:
Auswahl und Beauftragung des für die Heizungswartung zu beauftragenen Handwerkerunternehmens erfolgen durch den Vermieter. Der Mieter hat diese Kosten im Rahmen der Heizungsbetriebskosten zu tragen.
Dabei gibt es keine betragliche Obergrenze, nichtsdestotrotz ist natürlich das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung und der Verursachung von Betriebskosten zu beachten.
Des weiteren:
Der Mieter trägt […] die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Mietsache. Diese umfassen das Beheben kleiner Schäden an solchen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, …
Die vom Mieter zu tragenden Kosten für Kleinreparaturen betragen […] bis zu 100€ im Einzelfall. Sie dürfen insgesamt 200€ je Kalenderjahr nicht übersteigen.
In diesem Beispiel hat nun der Vermieter über Jahre keine Wartung durchführen lassen, die Mieter haben dafür selbst vor einem 3/4 Jahr ein Unternehmen beauftragt. In der Rechnung ist zu lesen:
Diagnose: CO Bildung - Leistung reduziert
Ausgeführte Arbeiten: wie beauftragt durchgeführt
Der Rechungsbetrag von knapp 80€ wurde von den Mietern bezahlt. Es vergehen einige Monate, ein Vermieterwechsel findet statt (Verkauf der Immobilie). Bei der darauffolgenden Inspektion durch den Schornsteinfeger wurden zu hohe CO Werte gemessen, der neue Vermieter informiert, welcher ein Unternehmen mit der Wartung beauftragt und die Rechnung über 280€ an den Mieter weiterleitet. In dieser ist u.a. der Austuasch zweier Elektroden (Materialkosten ~40€ zzgl. Mwst.) zu lesen.
Nun die recht vorhersehbare Frage: muss der Mieter die Rechnung selber tragen, welche Argumentationen sprechen dagegen. Könnte man sagen
a) Weil keine Wartung durch den Vermieter durchgeführt wurde hat dieser das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt (eine regelmäßige Wartung wäre womöglich billiger geworden?)
b) Aufgrund der in der Rechnung aufgeführeten Posten handelt es sich nicht um eine Wartung im Rahmen der Heizungsbetriebskosten, sondern um eine Reparatur, welche den Betrag von 100€ übersteigt und somit vom Vermieter zu tragen ist.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße