Welche Unterschiede gibt es denn beim Betrieb einer Gaststätte oder wenn wir nur einen Imbis betreiben wollen.(Imbis mit Sitzplätzen)
Hallo Harzboy74,
soweit ich weiss, muss man Toiletten nachweisen, wenn man Sitzplätze anbietet. Daher haben viele Bäckereien Stehcafe statt Sitzplätze.
Grüsse
Sven
Welche Unterschiede gibt es denn beim Betrieb einer Gaststätte
oder wenn wir nur einen Imbis betreiben wollen.(Imbis mit
Sitzplätzen)
Hi
Also, Toiletten mußt du sowieso haben oder anbieten können, wenn du Getränke und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr anbietest. Das ist eine der wichtigsten Auflagen.
Gruß Nino
Hi
Als erstes fällt mir spontan ein: Die Ausstattung und das Angebot.
Ansonsten dürften beide Geschäftsarten die gleichen Anforderungen an dich stellen.
Gruß Nino
Toiletten sind keine Pflicht bei einem Imbiss
Hallo …
gemäß § 7 der Gaststättenvordnung sind Toiletten bei Schank- und Speisewirtschaften vorgeschrieben, nicht jedoch bei einem Imbiss.
MfG
BEBOUB
Hallo,
Welche Unterschiede gibt es denn beim Betrieb einer Gaststätte
oder wenn wir nur einen Imbis betreiben wollen.
Gaststätten dürfen nur Fachleute (Fleischer, Koch, etc.) sein, die dürfen Speisen herstellen.
Ciao maxet.
Holla.
Gaststätten dürfen nur Fachleute (Fleischer, Koch, etc.) sein,
die dürfen Speisen herstellen.
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? So lange der Wirt die hygienischen etc. Anforderungen erfüllt, spielt es keine Geige, ob er Koch oder Automechaniker odeer promovierter Dünnbrettunterseitenbohrlochanspitzer ist …
der Hauptunterschied zwischen Gaststätte und Imbiss dürfte eher in den baulichen Gegebenheiten liegen. Da spielen aber ortsspezifische Gegebenheiten eine Rolle - die gültigen Vorschriften (Brandschutzsatzung usw.) der Gemeinde sollten hier maßgebend sein.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi
gemäß § 7 der Gaststättenverordnung sind Toiletten bei Schank-
und Speisewirtschaften vorgeschrieben, nicht jedoch bei einem
Imbiss.
Und hier unterscheidet man, ob ich nur Speise u. Trank ausgebe und den Kunden nicht ermutige, die Wahre bei mir zu verzehren. Also Essen einpacken, offene Getränke verschließen und keine Ess- oder Sitzplätze und keine Ablage für gekaufte Wahren anbiete. Dann sollte man keine Toiletten brauchen. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Ich habe bis jetzt noch kein Gewerbeamt, Ordnungsamt usw. erlebt, die nicht in jedem Fall auf eine Toilette bestanden. Egal ob mögliche Ausnahmen bestehen oder nicht.
Für einen Imbiss (Anhänger, Stand ) mit sofortigen Verzehr, langt dann auch ein Dixi-Klo oder eine benutzbare Toilette im Umkreis von ca 100 m. Gaststätten brauchen dann drei Toiletten. (Männlein, Weiblein und Privat) Dönerbuden übrigens auch.
Da die Frage aber über Gaststätte und Imbiss ging, bin ich davon ausgegangen, das der Fragende ein Ladengeschäft meint und sich nicht auf die Straße stellen will.
Gruß Nino
Holla
die Waldfee.
Gaststätten dürfen nur Fachleute (Fleischer, Koch, etc.) sein,
die dürfen Speisen herstellen.Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Mama ist Köchin und seit vielen Jahren selbstständig bzw. in leitender Tätigkeit in Gaststätten tätig.
So lange der Wirt
die hygienischen etc. Anforderungen erfüllt, spielt es keine
Geige, ob er Koch oder Automechaniker odeer promovierter
Dünnbrettunterseitenbohrlochanspitzer ist …
Falsch.
Hinz und Kunz (ohne Koch-/Fleischerprüfung) dürfen Speisen nur zubereiten, d.h. die Schnitzel und die Pommes in die Friteuse hauen und wieder rausfischen. Das Schnitzel panieren dürfen nur Fachleute (s.o.).
der Hauptunterschied zwischen Gaststätte und Imbiss dürfte
eher in den baulichen Gegebenheiten liegen.
mit Verlaubnis, hier irren ihro Gnaden.
Die Anzahl der Sitzplätze etc. pp. hat mit der Einteilung überhaupt gar nix zu tun. Das Bierzelt ist daher geauso ein Imbiss wie ein Cafe.
Ciao maxet.
Toiletten sind keine Pflicht bei einem Imbiss
Hallo …
der Unterschied besteht in den Sitzmöglichkeiten, die bei einem Imbiss nicht vorhanden sind, sonst müßte jedes kleine Steh-Café und jede kleine Steh-Pizzeria über Kunden-Toiletten verfügen.
Die Anzahl der Toiletten richtet sich übrigens nach der Anzahl der Sitzplätze, die gleichfalls in der Gaststättenverordnung geregelt ist.
MfG
BEBOUB
also Toiletten wären kein Problem. Wären vorhanden.
Was muß ich denn alles erfüllen wenn ich nun eine Gaststätte oder einen Imbis (in einem festen Objekt mit Toiletten und Sitzplätzen )
eröffnen will.
fachliche Eignung ? in welcher Form ?
Hallo,
ich habe gehört, das gerade an Neuregelungen für den Betrieb und die damit verbundenen Auflagen an Gaststätten und Imbissbetriebe gearbeitet wird. Diese sollen sogar dieses Jahr noch in Kraft treten.
Evtl. wird vieles leichter wenn du dich da erkundigst und noch ein wenig warten kannst.
Vielleicht kann dir da dein Landratsamt weiterhelfen mit einer besseren Auskunft?
Gruß
nala
Ahoi.
Hinz und Kunz (ohne Koch-/Fleischerprüfung) dürfen Speisen nur
zubereiten, d.h. die Schnitzel und die Pommes in die Friteuse
hauen und wieder rausfischen. Das Schnitzel panieren dürfen
nur Fachleute (s.o.).
Ach sooo war das gemeint … das war dann eine Missverständnuss meinerseits.
Gruß Eillicht zu Vensre
H
Wie kommst du auf die Aussage ?
Gruß Nino
Hallo Nino
Neue Berliner Gaststättenverordnung
Am 25. Dezember 2005 ist die neue Gaststättenverordnung mit weiteren Erleichterungen für Gastwirte in Kraft getreten. Die Gaststättenverordnung, welche nach der Novellierung des Gaststättengesetzes im Juli 2005 nur noch für Gaststätten mit Alkoholausschank gilt, begrenzt nun die Anforderungen an die Anzahl der Toiletten.
Eine Toilette für Gäste ist nun nicht mehr erforderlich, wenn die erlaubnispflichtige Gaststätte (mit Alkoholausschank) eine Aufenthaltsfläche für Gäste von 50 m² nicht übersteigt und nicht mehr als zehn Sitzplätze bereit gestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen.
In einer Schank- und Speisewirtschaft (mit Alkoholausschank) ab 50 m² muss mindestens eine barrierefreie Behindertentoilette vorhanden sein.
Ansonsten gilt:
In einer Gaststätte mit bis zu 50 m² Gastraum (und mehr als zehn Sitzplätzen) ist seit 25. Dezember 2005 nur noch eine Spültoilette erforderlich. Bei 50 - 150 m²Gastraum werden zwei Damen-WC, ein Herren-WC mit zwei PP-Becken gefordert. In über 150 - 300 m² Gasträumen müssen vier Damen-WC und zwei Herren-WC mit vier PP-Becken vorhanden sein. Danach wird über die Festsetzung der erforderlichen Anzahl der Toiletten im Einzelfall entschieden.
Daneben zu beachten sind weiterhin die Anforderungen nach dem Baurecht, dem Arbeitsschutzrecht, der Lebensmittelhygiene sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
Wie es in den anderen Ländern ist, müsst ich nachschauen.
Grüße
Almut
Hi
Das wußte ich nicht. Endlich mal eine gute Nachricht. Ich hoffe, das das nicht nur für Berlin so seien wird.
Gruß Nino
PS.: Dafür gibt es ein Sternchen
Hi
Irgendwie ist untergegangen, das du noch eine Frage hast. Den besten Rat, den ich dir machen kann: Informiere dich beim Gesundheitsamt (Hygiene). Dort brauchst du sowieso einen Gesundheitsnachweis. Die helfen dir auch bei der Planung des Ladens, zwecks der Vorschriften usw.
Dann musst du auch zur IHK, wegen eines Lebensmittel…Nachweis? (Umgang mit Lebensmitteln) . Die Schulung dauert ein paar Stunden.
Das wäre für den Anfang, das wichtigste. Es kann aber sein, das sich alles irgendwie geändert hat. Auf jeden Fall Fragen bei den Behörden.
Gruß Nino