Hallo
Ich habe eine Frage zum deutschen Gaststättengesetz.
Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt es ja eine Bewilligung. Folgender Sachverhalt:
Deutsche GmbH betreibt eine Gaststätte mit Alkoholausschank. Geschäftsführer der GmbH hat keine Bewilligung, aber sein Koch/Restaurantleiter im Angestelltenverhältnis. Ist das ausrechend oder muss der GF der GmbH auch diese Bewilligung haben?
Danke für Eure Hilfe