Gaststätte: Knoblauch in der Speise - Kennzeichnungspflichtig?

Ich bestelle mir beim Chinesen ein Schnitzel.
Der Teller riecht schon von Weitem nach Knoblauch,
den ich nicht riechen/essen kann.
Da in der Speisekarte nicht angegeben war, dass Knoblauch drin ist, habe ich das Essen zurückgegeben und die Zahlung erst einmal verweigert.

Bitte alle Klugsch… Ich bin kein Chinesischesser, war aber mit Kumpels dort.

Sollte der Fehler bei mir liegen, werde ich das Essen natürlich zahlen.

MfG. Oskar

Hallo Chinesen sind halt keine Deutschen und warum gehst Du eigentlich dahin wenn man exotisches Essen nicht mag oder verträgt . Der Fehler liegt natürlich nicht bei dem Chinesen .
viele Grüße noro

SEHR exotisch… stimmt.

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Knoblauch so wie Gewürze etc. werden idR in Speisekarten nicht ausgewiesen -> damit ist das m.E. kein Mangel oder sonstiger Grund das Essen berechtigt zurückgehen zu lassen d.h. das Restaurant hat seinen Teil Eurer mit der Bestellung abgeschlossenen Vereinbarung geleistet und jetzt bist Du mit Deinem Teil, dem Bezahlen, an der Reihe.

Bei einer individuellen Unverträglichkeit oder auch Abneigung gegen handelsübliche Küchenzutaten vorher fragen … eh klar :smile:

Wenn das Restaurant das Essen dennoch zurücknimmt ist das auf Basis von Kulanz was Du aus moralischem Gesichtspunkten mit einem nach oben angepasstem Trinkgeld honorieren könntest.

Grüße,
Max

Wie stellst du dir das denn praktisch vor? Du bestellst ein Essen und der Kellner rattert dir die Zutatenliste herunter?
Andersherum wird ein Schuh draus. Wenn du keinen Knoblauch magst, hindert dich keiner daran, vorher zu fragen.
Ich mag z.B. Keine Möhren, esse aber sehr gern Salat. Ich frage vorher, ob Möhren dabei sind und bestelle dann eben ohne Möhren.

Einen Mangel in deiner Situation kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Gesine

Ist ja gut. Bitte wieder beruhigen.
Danke für die sachl. Hinweise!
Wie schon geschrieben, werde ich das Essen natürlich noch zahlen.
Warum ich beim Chinesen war, hatte ich übrigens auch mitgeteilt.

MfG. Oskar