Es wird im Laufe 2023 eine Wärmepumpe gekauft. Dadurch wird kein Gas mehr benötigt. Der aktuelle Vertrag läuft am 31.12.22 aus und kann nicht verlängert werden. Schließt man also zum 01.01.23 einen neuen Vertrag woanders ab für evtl. 1 oder 2 Jahre (wäre ja günstiger bei längerer Laufzeit) und benötigt dann nach evtl. 4 Monaten das Gas nicht mehr, kann dann der Anbieter die Einhaltung/Zahlung bis zum Ende der Laufzeit verlangen?
Natürlich.
Wenn ich lese
Warum glaubst du, dir die Rosinen rauspicken zu dürfen, und den Gasanbieter quasi in die Röhre gucken zu lassen? Wenn du nicht genau weißt, wann die Wärmepumpe kommt, musst du halt einen Vertrag schließen, der dir z. B: eine monatliche Kündigung, auch im ersten Jahr, erlaubt.
Hast Du Beispiele dafür?
Das glaub ich erstmal nicht in der aktuellen Versorgungslage.
Prüfe erstmal, ob der Tarif der Grundversorgung nicht günstiger kommt, der ist sehr kurzfristig kündbar.
erstmal danke und nein keine Beispiele. Vermutlich ist dann Grundversorgung dann ok. Hatte es schonmal durchrechnen lassen, Zahle dann statt 140 € monatl. jedoch 600€. Das finde ich dann doch recht viel.
Alle neuen Tarife ab 1.1.23 sind um das Mehrfache teurer, auch Laufzeitverträge.
Aber egal, nimmst Du einen Garantievertrag mit einer Mindestlaufzeit, bist Du erstmal gebunden.
In welcher Stadt wohnst Du? Dann könnte man mal schauen…
Bist Du sicher, dass die Wärmepumpe zu einem bestimmten Termin in 2023 geliefert und eingebaut werden kann?
Stichwort: Liefer- und Handwerkerengpässe…
hi,
das halte ich zwar für unrealistisch, aber kommt man bei dieser Rechnung nicht auf jeden Fall zu dem Schluss, das die unnötige Grundgebühr für die Restlaufzeit ohne Gasverbrauch schon nach einem Monat billiger wäre?
Oder wie sah diese Rechnung aus?
grüße
lipi
ja, die Wärmepumpe wurde bereits vor ca. 5 Monaten bestellt
so wurde es mir von der EWE, meinem Grundversorger, am Tel. mitgeteilt
hi,
Das Problem liegt doch nicht bei ihm.
Zeig mal den 1 oder 2jahres Tarif, den du dagegen halten würdest.
Kommt dieser denn wirklich bei 140€/Mon raus?
oder vielleicht bei 540€?
grüße
lipi
Ja, wenn nicht der Zähler ausgebaut wird.
Ansonsten wird halt die Grundgebühr fällig - über was reden wir? Meine Stadtwerke wollen bei Kleinstverbrauchern 29€ im Jahr.
ja der Zähler wird dann ausgebaut. Mein Grundversorger ist dann die EWE.
bisher lag der Preis bei 5,4 C, jetzt bei 17,4 C
Warum soll der Versorger den Zähler vorzeitig ausbauen, wenn ein Vertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde? Wir wissen auch nicht, was für ein Vertrag vorliegt. Wenn es einer „in Paketform“ ist, bei dem man einen bestimmten Verbrauch angeben musste, muss dieser Verbrauch auf jeden Fall auch bezahlt werden, ob er nun entsteht oder nicht.
Der Netzbetreiber weiß nichts von den Details im Vertrag mit dem Anbieter - der baut den Zähler halt aus.
Ich habe Ende November meinen separaten Gewerbestromzähler ausbauen lassen, um den Strom der Solaranlage für Haushalt und Gewerbe nutzen zu können.
Den Stromanbieter hatte ich vorher gefragt, was dann passiert. Ganz einfach: Der Vertrag wurde trotz acht Monaten Restlaufzeit beendet.
Auf der Schlussrechnung stand jedoch, ich sei ausgezogen.
Für mich hört sich das nicht sauber an; ich hätte erwartet, dass man mir Schadenersatz berechnet.
Nachtrag:
Daher empfehle ich diesen Weg nicht. Ich vermute, dass der Einbau einer Wärmepumpe zur außerordentlichen Kündigung beim Gasanbieter berechtigt - aber daraus folgt ja noch lange nicht, dass das ohne Schadenersatz (entgangener Gewinn) erfolgt. Bei mir war mein Stromanbieter sicherlich gar nicht so enttäuscht, einen dieser lästigen Altkunden mit weniger als 30 ct/kWh loszuwerden.