Hallo,
ich habe vor 10 Jahren für eine gemeinsame PV Anlage mit einem Freund eine GBR gegründet. Ich möchte die Anlage (mit Zustimmung des Partners) jetzt alleine weiter führen. Wie gehe ich möglichst steuerunschädlich vor?
Gruss RPK
Du solltest Dich da von einem Fachanwalt beraten lassen, vor allem inwieweit die GbR in eine eGbR umgetragen werden muss, ob die größe der PV Anlage eine Rolle spielt etc.
Sonst kann es sein das das Finanzamt vorbeischaut…
Naja, der Unterschied zwischen GbR und eGbR besteht ja im Wesentlichen darin, dass die eGbR im Handelsregister bzw. Gesellschaftsregister verewigt ist, was wiederum vor allem Geld kostet, Transparenz bringt (die hier nicht erforderlich ist) und die ganze Veranstaltung letztlich vor allem verkompliziert. Davon abgesehen, braucht man auch für eine eGbR mindestens zwei Personen (juristisch oder natürlich), d.h. die Eintragung kommt hier - unabhängig davon, dass sie dem Fragesteller m.E. nichts bringt - auch gar nicht in Frage.
Das ist ein Fall für den Steuerberater und nicht für den Anwalt.
Die PV Anlage muss ja irgendwo stehen und sollte die GbR z.b. Immobilien besitzen muss es umgetragen werden wenn jemand ausscheidet etc. dazu kommt die Frage welche Leistung die PV Anlage hat.
Dann stellt sich zusätzlich die Frage ob daran gedacht wurde den Gesellschaftsvertrag zum 1.1. 2024 auch rechtskonform zu überarbeiten…
„Eine GbR mit Grundstücksbesitz oder sonstigen registrierten Rechten ist dann verpflichtet, sich in das neue Gesellschaftsregister einzutragen, wenn es zu einer ersten Rechtsänderung kommt, durch die Eintragungen in einem Register (z.B. Grundbuch) geändert werden müssen. Diese Pflicht besteht ab dem 1. Januar 2024.“
eGbR: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (MoPeG)
Wir hatten in unserer Familie einen ähnlichen Fall (Immobilie mit PV Anlage die dummerweise eine zu hohe Leistung hatte) und ein nicht mehr rechtskonformer GbR Vertag aus den frühen 90ern…
Der Weg zum Fachanwalt war die beste Entscheidung aller Zeiten und hat uns viel Ärger und Geld gespart.
Wenn dein Steuerberater das kann, dann Hut ab…
Du sprichst bzgl. deines Falls von rechtlichen Besonderheiten, die nicht den Regelfall darstellen. Natürlich kann es notwendig werden, einen Anwalt einzuschalten, wenn es besondere rechtliche Fragestellungen gibt. Aber erster Ansprechpartner sollte hier der Steuerberater sein (so gerne wir Anwälte natürlich auch Geld verdienen), den man ja üblicherweise ohnehin hat, wenn man selbständig tätig ist.
Das ist richtig, aber wäre es nicht sinnvoller anstatt zu versuchen mich zu belehren dem Fragesteller eine Antwort zu geben, in diesem Forum nimmt es langsam überhand das nicht mehr die Frage selbst beantwortet wird, sondern das man sich berufen fühlt vermeintliche Fehler in anderen Antworten korrigieren.
Mein erster Beitrag war genau diese Antwort: Geh zum Steuerberater (den Du vermutlich ohnehin hast und suche Dir nicht ohne rechtliche Not einen Fachanwalt für Steuerrecht, den du vermutlich nicht hast).
Er kann sich selbst vertreten und braucht mich dafür nicht, denn er ist Anwalt, aber ja, wie er schon sagt, genau das tat er, indem er den Gang zum Steuerberater empfahl.
Danke für die umfangreichen und hilfreichen Antworten. Ich sehe ein, dass es ohne Anwalt/Steuerberater nicht geht.