Gbr beendet was passiert mit Kunden und Folgegeschäften

Hallo,
hätte mal eine fiktive Frage, nehmen wir an 2 Personen haben vor 9 Jahren eine Bürogemeinschaft gegründet. Sie haben sich alles geteilt, Kosten, Arbeit, Einnahmen.
Dadurch wurden sie, wie sie vor einigen Jahren erfahren haben automatisch zu einer Gbr.
Sie haben alles in beiderseitigem Einvernehmen gemacht, aber keinen Vertrag geschlossen. Rechtlich war jeder sein eigener Inhaber. Die Rechnung wurde von dem einem an den Kunden gestellt und der andere stellte dem anderen eine Rg über den halben Anteil.
Jetzt kommt der eine vor 2 Wochen und sagt, ab sofort macht jeder für sich alleine, er hat erfahren dass er Krebs hat und er weiß nicht mehr wie lange er noch lebt und in der kommenden Zeit möchte er noch kräftig Kohle machen, damit er seinen 2 erwachsenen Kindern einiges hinterlassen kann. Das ist natürlich erst mal ein Schlag ins Gesicht. Denn er war der Teil, der sich um Kundenaquise gekümmert hat, weil ihm das besser lag. Jetzt sind eine Menge Kunden da, die lange betreut wurden und von denen so nach und nach jetzt dann auch gute Aufträge zu erwarten sind. Was passiert damit, steht dem anderen davon auch weiterhin die Hälfte zu, oder kann er jetzt so einfach diese Geschäfte an sich reißen?

Danke und Grüße

Hallo!

Das solltest du einem Anwalt vortragen, es würde sich meines Erachtens lohnen, diese Vertragsbeziehung genauer zu prüfen. Die Frage ist, war es nur eine Bürogemeinschaft mit jeweils projektbezogener Kooperation oder war es eine gemeinsame Firma (klingt mir fast so). Bei Kündigung durch einen der Gesellschafter wäre das Vermögen aufzuteilen, und dazu könnte ggf. auch ein Firmenwert (Kundenstamm usw.) gehören.

Aber wie gesagt, das sollte einer der Meister des Konjunktivs ein Anwalt prüfen.

Schöne Grüße

Im Ernst? (Nein zur Beantwortung der Frage kann ich nix beitragen…)

Es tut mir unendlich leid das er Krebs hat, aber trotzallem kann man deshalb nicht die Existenz eines anderen zerstören, der ebenso hart dafür gearbeitet hat.