Hallo, eine Person A ist zu 50% an einer GbR (umsatzsteuerpflichtig) beteiligt. Das heißt aber auch, dass alle Gewinne mit Person B geteilt werden müssen.
Person A hat jetzt eine andere Geschäftsidee, die er selbst umsetzen möchte. Kann A neben der GbR noch ein Einzelunternehmen gründen, ohne dass die Gewinne zur GbR gerechnet werden?
Wird A automatisch mit seinem Einzelunternehmen umsatzsteuerpflichtig, weil er das ja schon mit der GbR ist?