Hallo Steffen!
Mal vorweg: ich finde es schon ziemlich komisch, warum „die Leute“ immer erst mal wo anders fragen, als bei den wirklichen Experten!
Wie wär’s denn, wenn Du einfach x das FA anrufst, die Steuernr. nennst und dann eben Deine Frage… so wie Du sie hier gepostet hast!?
(Darauf wirst Du ja wohl eine konkrete Aussage bekommen, so Du den zuständigen Beamten am Telefon hast.)
Sage dem Menschen am Telefon dann, dass er über das Telefongespräch bitte eine Aktennotiz macht. Dann ist / bleibt die Aussage von ihm 1. sachkundig in der Akte, und das FA kann sich hinterher nicht mehr „rausreden“. Und 2. müssen die Dir dann den Sachverhalt schriftlich bestätigen. *g*
das FA will von uns eine Eröffnungsbilanz haben. Unsere GbR
besteht zum Gründungszeitpunkt nur aus 2 (alten) PC`s und
etwas Bargeld…
Reicht es aus, wenn ich das eingebrachte Bargeld, sowie die
techn. Daten der beiden Rechner (inkl. geschätzt. Zeitwert)
auf eine A4-Seite bringe und beide Gesellschafter
unterschreiben?
Darauf könnte es hinaus laufen…
Oder stellt das FA bei einer Eröffnungbilanz höhere Anforderungen?
Keine Ahnung bei einer GbR.
Vielen dank schonmal.
Hoffe, geholfen zu haben. 
CU & Have Fun!
DannyFox64 