GbR-Gründung - Tipps zur Eröffnungsbilanz?

Hallo,

das FA will von uns eine Eröffnungsbilanz haben. Unsere GbR besteht zum Gründungszeitpunkt nur aus 2 (alten) PC`s und etwas Bargeld.

Meine Frage:

Reicht es aus, wenn ich das eingebrachte Bargeld, sowie die techn. Daten der beiden Rechner (inkl. geschätzt. Zeitwert) auf eine A4-Seite bringe und beide Gesellschafter unterschreiben?

Oder stellt das FA bei einer Eröffnungbilanz höhere Anforderungen?

Vielen dank schonmal.

Hallo Steffen!

Mal vorweg: ich finde es schon ziemlich komisch, warum „die Leute“ immer erst mal wo anders fragen, als bei den wirklichen Experten!

Wie wär’s denn, wenn Du einfach x das FA anrufst, die Steuernr. nennst und dann eben Deine Frage… so wie Du sie hier gepostet hast!?

(Darauf wirst Du ja wohl eine konkrete Aussage bekommen, so Du den zuständigen Beamten am Telefon hast.)

Sage dem Menschen am Telefon dann, dass er über das Telefongespräch bitte eine Aktennotiz macht. Dann ist / bleibt die Aussage von ihm 1. sachkundig in der Akte, und das FA kann sich hinterher nicht mehr „rausreden“. Und 2. müssen die Dir dann den Sachverhalt schriftlich bestätigen. *g*

das FA will von uns eine Eröffnungsbilanz haben. Unsere GbR
besteht zum Gründungszeitpunkt nur aus 2 (alten) PC`s und
etwas Bargeld…
Reicht es aus, wenn ich das eingebrachte Bargeld, sowie die
techn. Daten der beiden Rechner (inkl. geschätzt. Zeitwert)
auf eine A4-Seite bringe und beide Gesellschafter
unterschreiben?

Darauf könnte es hinaus laufen…

Oder stellt das FA bei einer Eröffnungbilanz höhere Anforderungen?

Keine Ahnung bei einer GbR.

Vielen dank schonmal.

Hoffe, geholfen zu haben. :wink:

CU & Have Fun!
DannyFox64 :smile:

Hallo,

das FA will von uns eine Eröffnungsbilanz haben. Unsere GbR
besteht zum Gründungszeitpunkt nur aus 2 (alten) PC`s und
etwas Bargeld.

Meine Frage:

Reicht es aus, wenn ich das eingebrachte Bargeld, sowie die
techn. Daten der beiden Rechner (inkl. geschätzt. Zeitwert)
auf eine A4-Seite bringe und beide Gesellschafter
unterschreiben?

Oder stellt das FA bei einer Eröffnungbilanz höhere
Anforderungen?

Das FA stellt vor allem an Firmeninhaber, egal ob alt oder Neugründer die Anforderung sich ind er Begrifflichkeit der Finanzbuchhaltung auszukennen. (Unwisenheit schützt vor Strafe nicht). Wer diese Kenntnisse nicht hat, der sollte sich geeigneten Rat suchen. z.B. bei einem Steuerberater.

Nämlich eine Bilanz (eine Eröffnungsbilanz ist eine Bilanz) muss von einer „geeigneten Person“ testiert sein, damit sie anerkannt wird. Der Testator haftet dann ebenso für den Inhalt.

gruss
winkel

Die Sache hat sich mittlerweile aufgeklärt.
Für die, die es interessiert:

Als „Kleingewerbetreibende“ (Umsatz/p.a. unter 260 000€ / Gewinn/p. a. unter 25 000 € + kein Handelsregistereintrag)sind wir nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Und da wir das auch nicht freiwillig machen wollen, brauchen wir auch keine Eröffnungsbilanz erstellen.

Es reicht eine Auflistung unserer Einlagen.

Auf dem Fragebogen des FA wurde eine Eröffnungbilanz gefordert. Das hatte mich etwas verunsichert. Man scheint beim FA eine Bilanzierung vorrauszusetzten. Daher die Forderung. Im Zweifelsfall wirklich mal dort anrufen.

Trotzdem Danke.

Hi Steffen,

wenn man wissen will, was im Betrieb läuft und ob man Geld verdient und wo man es verliert, wo es bleibt und wo es ist, dann gilt:

Bilanzpflicht hin und her: eine ordentliche Buchführung mit GUV und Bilanz muß her.

gruss
winkel