Hallo, ich habe eine Frage. Aufgrund einer Angststörung fühle ich mich mit einer neuen Aufgabe dem Telefonieren gestresst und überfordert. Ich habe 50% GdB. Bisher muss ich noch nicht dran gehen aber es gibt bald ein Telefon Training. Für meine Einschränkung ist das eigentlich ungesund. Die Personalleiterin meinte ich solle tief in mich gehen ob der Job der Büroassistenz etwas für mich ist. Ich bin jetzt fast schon ein Jahr da und mache meine Arbeit gut. Durch diese Telefon-Sache bin ich jetzt verunsichert und fühle mich nicht ernst genommen mit meinen 50%. Wird in dem Fall Die Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers verletzt?
Hallo,
in dieser Situation kannst Du vom Arbeitgeber die Einleitung eines Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
verlangen.
Generell hat der AG bei behinderten/gleichgestellten Beschäftigten auf Einschränkungen Rücksicht zu nehmen gem. § 164 Abs. 4 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html
Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebs-/Personalrat oder eine Schwerbehindertenvertretung?
Danke für deine Antwort. Das weiss ich leider nicht. Könnte mich ja informieren. Aber wollte es eigentlich nett klären. Jetzt zur höheren Instanz zu rennen,… ich weiß nicht. Immerhin habe ich mit der Frau jährlich ein Gespräch bzgl. Gehalt usw… Wäre ja besser wenn der Kontakt gut ist.
Aber jetzt mit dem Wissen könnte ich es ja direkt ansprechen.
Servus,
wenn Du ruhig, aber bestimmt Deine Rechte in dieser Situation darlegst, wirst Du vielleicht überrascht sein, wie gut der Kontakt dabei bleibt.
Schöne Grüße
MM
Danke, ich werde es versuchen.