GDB 50 welche Vergünstigungen

Hallo,
wenn jemand den GdB 50 hat.

Was für Vorteile hat er gegenüber Ämtern und Behörden? Wohngeld usw.

Angenommen dieser jemand bekommt demnächst Arbeitslosengeld was kann er noch beantragen?

Kann er bei der Krankenversicherung freistellung von Arzneimitteln usw. beantragen?

Angenommen es wurde eine REHA beantragt die aber ohne den GdB abgelehnt wurde.

Jetzt würde eine neue beantragt hat dieser jemand Anspruch auf eine Rehamaßnahme, wenn ja, muss er die 10 Euro am Tag bezahlen?

Danke für eure antworten

Hallo,

da mein Vater ein GdB >50 hat, versuche ich mich mal mit ein paar Antworten, auch wenn ich zugeben muss, mich nicht aufs Detail auszukennen.

Was für Vorteile hat er gegenüber Ämtern und Behörden?
Wohngeld usw.

Hier erst einmal keine, soweit ich weiß.

Angenommen dieser jemand bekommt demnächst Arbeitslosengeld
was kann er noch beantragen?

Ein Behinderter bekommt i.A. genauso viel Geld wie andere Arbeitslose auch.

Interessanter wird es, wenn du von einem neuen Arbeitgeber eingestellt wirst. Dieser bekommt nämlich die (behindertengerechte) Arbeitsplatzausstattung vom Arbeits- oder Integrationsamt bezahlt und zusätzlich erhält er zeitlich begrenzt nicht unerhebliche (bis zu 70% des Arbeitslohns) Lohnzuschüsse. Siehe dazu auch hier: http://www.handicap-network.de/handicap/Jobs/joba-z.htm

Kann er bei der Krankenversicherung freistellung von
Arzneimitteln usw. beantragen?

Auch das geht genauso, wie bei anderen Versicherten. Wenn du jedoch eine chronische Erkrankung nachweisen kannst, kannst du die Höhe der Zuzahlungen pro Jahr auf 1% des Einkommens senken (sonst sind es normalerweise 2%). Was chronisch krank heißt, wird hier erläutert: http://www.medizinauskunft.de/artikel/service/23_01_…

Angenommen es wurde eine REHA beantragt die aber ohne den GdB
abgelehnt wurde.

Dazu müsstest du konkretere Angaben machen. Mit welcher Begründung wurde die Reha abgelehnt? Bezog sie sich auf die Grunderkrankung, für die auch der GdB bestimmt wurde?
Allgemein kann man diese Frage nicht beantworten. Grundsätzlich hast du nicht automatisch den Anspruch auf eine beliebige Reha, „nur“ weil du einen GdB ab 50 hast. Du kannst aber, GdB hin oder her, einen begründeten Widerspruch einlegen.

Jetzt würde eine neue beantragt hat dieser jemand Anspruch auf
eine Rehamaßnahme, wenn ja, muss er die 10 Euro am Tag
bezahlen?

Siehe oben mit der Zuzahlungsbefreiung. Auch diese 10 Euro gehören zu den Zuzahlungen, die durch 1% bzw. 2% des jährlichen Einkommens gedeckelt sind.

Danke für eure antworten

Bitte.

Viele Grüße,
Anja

Hi Traumfrau!

wenn jemand den GdB 50 hat.

Was für Vorteile hat er gegenüber Ämtern und Behörden?
Wohngeld usw.

keinen- Halt, das stimmt nicht ganz, er bekommt als Antragsteller einen größeren Freibetrag von seinem Einkommen abgezogen . Aber ich weiß nicht ab welchem Grad der Behinderung - ich denke aber wie unten beschrieben- ab Erhalt eines Schwerbesch.-Ausweises!

  • So auch bei der Steuerveranlagung beim Finanzamt (=höheren Freibetrag)

Angenommen dieser jemand bekommt demnächst Arbeitslosengeld
was kann er noch beantragen?

Wenn dieser jemand noch in Lohn und Brot ist - und bleiben möchte - sollteb er dem Arbeitgeber ganze schnell mitteilen, daß er behindert ist! Ab 40% kann man „gleichgestellt“ werden und hat einen besseren Kündigungsschutz. Dazu kann Dir die Zuständige für Behinderte im Jobcenter oder der Behindertetnbeauftragte des zuständ. Landratsamtes bestimmt mehr sagen (oder Gleichstellungsbeauftragte der Kommune…)

Höheres Arbeitslosengeld… bekommt er nicht- beim Sozialamt u.U. je nach Krankheit einen Zuschuss für „Kostenaufwendigere Ernährung“

Kann er bei der Krankenversicherung freistellung von
Arzneimitteln usw. beantragen?

Nein, aber wenn er als chronisch krank anerkannt ist (Bestätigung durch den Arzt/Formulare)muß er ab diesem Zeitpunkt nur 1% vom Familienbrutto/Jahr dazuzahlen.
Länger chronisch Kranke zahlen meistens zum Jahresende die Gesamtsumme für´s nächste Jahr (wenn die Bruttohöhe vorher rel. fest stand)

Die Krankenkasse berät darüber und man sollte sich ohnehin vorher absprechen (wieviel ist 1%, Festst. chron. krank,…).

Angenommen es wurde eine REHA beantragt die aber ohne den GdB
abgelehnt wurde.
Jetzt würde eine neue beantragt hat dieser jemand Anspruch auf
eine Rehamaßnahme, wenn ja, muss er die 10 Euro am Tag
bezahlen?

Kann Dir auch bei 100% Schwerbehinderung abgelehnt werden z.B. "…wenn ein Erfolg nicht abzusehen ist… /eine Verbesserung…)

Ich bin mir auch nicht sicher, ob man bei 50% bereits Vergünstigungen für öffentl. Verkehrsmittel und Eintritte bekommt. Aber ich denke schon, denn ab diesem Schweregrad gibt es ja auch den Ausweis!

Wichtig ist die Einstufung allerdings hinsichtlich einer evtl. zukünftig erforderlichen Erwerbsunfähigkeitsrente!
Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, sich arbeitsmäßig seinen Unterhalt selbst verdienen zu können, ist die Aussicht auf Erfolg eine EU-Rente zu bekommen größer, wenn es solche Einstufungen bereits gibt. Evtl dann neue Einstufung des Behindertengrades erforderlich - vor oder gleichzeitig zum Rentenantrag!)

Mit freundl. Gruß
Roxelane

Danke für eure antworten

Hallo Rosamunde,

hätte einen informativen Link, wo Du etwas mehr bzgl. Schwerbehindertenrechte, -einstufungen etc. erfahren kannst. Zwar in trockenem, überlangem „beamtendeutsch“, aber vielleicht trotzdem mit genau all den Infos, die Du suchst:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de
Weitere Hilfe und hilfreiche Infos sind auch noch hier zu finden:
http://www.anhaltspunkte.de

Sonnige Grüße,

wölfin