Hi Traumfrau!
wenn jemand den GdB 50 hat.
Was für Vorteile hat er gegenüber Ämtern und Behörden?
Wohngeld usw.
keinen- Halt, das stimmt nicht ganz, er bekommt als Antragsteller einen größeren Freibetrag von seinem Einkommen abgezogen . Aber ich weiß nicht ab welchem Grad der Behinderung - ich denke aber wie unten beschrieben- ab Erhalt eines Schwerbesch.-Ausweises!
- So auch bei der Steuerveranlagung beim Finanzamt (=höheren Freibetrag)
Angenommen dieser jemand bekommt demnächst Arbeitslosengeld
was kann er noch beantragen?
Wenn dieser jemand noch in Lohn und Brot ist - und bleiben möchte - sollteb er dem Arbeitgeber ganze schnell mitteilen, daß er behindert ist! Ab 40% kann man „gleichgestellt“ werden und hat einen besseren Kündigungsschutz. Dazu kann Dir die Zuständige für Behinderte im Jobcenter oder der Behindertetnbeauftragte des zuständ. Landratsamtes bestimmt mehr sagen (oder Gleichstellungsbeauftragte der Kommune…)
Höheres Arbeitslosengeld… bekommt er nicht- beim Sozialamt u.U. je nach Krankheit einen Zuschuss für „Kostenaufwendigere Ernährung“
Kann er bei der Krankenversicherung freistellung von
Arzneimitteln usw. beantragen?
Nein, aber wenn er als chronisch krank anerkannt ist (Bestätigung durch den Arzt/Formulare)muß er ab diesem Zeitpunkt nur 1% vom Familienbrutto/Jahr dazuzahlen.
Länger chronisch Kranke zahlen meistens zum Jahresende die Gesamtsumme für´s nächste Jahr (wenn die Bruttohöhe vorher rel. fest stand)
Die Krankenkasse berät darüber und man sollte sich ohnehin vorher absprechen (wieviel ist 1%, Festst. chron. krank,…).
Angenommen es wurde eine REHA beantragt die aber ohne den GdB
abgelehnt wurde.
Jetzt würde eine neue beantragt hat dieser jemand Anspruch auf
eine Rehamaßnahme, wenn ja, muss er die 10 Euro am Tag
bezahlen?
Kann Dir auch bei 100% Schwerbehinderung abgelehnt werden z.B. "…wenn ein Erfolg nicht abzusehen ist… /eine Verbesserung…)
Ich bin mir auch nicht sicher, ob man bei 50% bereits Vergünstigungen für öffentl. Verkehrsmittel und Eintritte bekommt. Aber ich denke schon, denn ab diesem Schweregrad gibt es ja auch den Ausweis!
Wichtig ist die Einstufung allerdings hinsichtlich einer evtl. zukünftig erforderlichen Erwerbsunfähigkeitsrente!
Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, sich arbeitsmäßig seinen Unterhalt selbst verdienen zu können, ist die Aussicht auf Erfolg eine EU-Rente zu bekommen größer, wenn es solche Einstufungen bereits gibt. Evtl dann neue Einstufung des Behindertengrades erforderlich - vor oder gleichzeitig zum Rentenantrag!)
Mit freundl. Gruß
Roxelane
Danke für eure antworten