GdB-"Berechnung": Was ist berücksichtigungsfähig?

Hallo zusammen,

jemand hat aufgrund eines Verkehrsunfalls eine Fraktur des 7. Halswirbelkörpers und den Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns erlitten. Dies wurde mit einem GdB von 40 berücksichtigt.

Weiterhin hat die Person seit dem Unfall eine taube Stelle auf der linken Fußsohle und einen verengten Spinalkanal um den 7. Halswirbelkörper.
Sind diese beiden Dinge ebenfalls berücksichtigungsfähig?

Was ist denn allgemein berücksichtigungsfähig? Gibt’s darüber eine Art Liste?

Bitte um Eure Antworten!

Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße

Hallo,

es gibt eine Liste, doch die nutzt dir nichts: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

Es wird immer nur der HÖCHSTE GdB genommen, den eine Krankheit hat. Ein Zusammenzählen von vielen Krankheiten geht nicht.

Also Leukämie hat z. B. GdB = 70,
und Diabetes hat z. B. GdB = 40.
Dann hast du nur den GdB von 70 der Leukämie. Wären ja sonst auch 110. :smile:

Gruß
PC-Shark

Hallo

Es gibt eine Liste, doch die nutzt dir nichts: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Es wird immer nur der HÖCHSTE GdB genommen, den eine Krankheit hat.

Das „immer“ ist Unsinn. Es werden die Auswirkungen der Krankheiten auf die Lebensführung geprüft. Sind diese Auswirkungen unterschiedlich, dann kann durchaus ein höherer GdB-Wert als der höchste Einzelwert herauskommen.
So ergibt z. B. eine „schwere depressive Episode“ sowie ein „schwerer Wirbelsäulenschaden mit funktionellen Einschränkungen in einem Wirbelbereich“ durchaus einen Gesamt-GdB von 50, obwohl beide für sich nur einen GdB von je 30 bedingen.
Man sollte halt die Dinge, die man verlinkt, auch selbst gelesen haben, z. B. den Abschnit 19 mit Hinweisen zur Bildung des Gesamt-GdB.

&Tschüß

Wolfgang

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