Liebe/-r Experte/-in,
Der Bedinterte ist 60 GdB eingestuft nach Brustkrebs und erwerbsfähig. 2010 Herzinfarkt und Neufestsetzung des GdB. Ergebnis: keine höhere Einstunfung. Widerspruch duch den VdK. Ergebnis: ablehnender Bescheid. Nun haben wir den VdK beauftragt zu klagen. Das ergebnis ist schon fast zu erwarten. Was können wir noch tun um den GdB entsprechend dem seelischen und körperlichen Zustand des Behinderten optimal anzupassen. Die Ärzte und Psychologen sind ratlos und die Verwaltung setzt sich knadenlos duch.
Gurß GuZe
Da kenn ich mich leider nicht aus.
kann leider dazu nichts sagen, da ich in Ö wohne und mich nur im Österr. recht auskenne - ev. dort fragen: www.rehatalk.de !!
lg
romana
Der VdK hat die Sache vergeigt. Er hat den Widerspruch nicht rechtzeitig bei Gericht eingreicht. Trotz Nachfrage ?? !! Schade ! Vielleicht auch nicht. Die Mitarbeiterin des Vdk hat mir etwas von 3 Jahre Gerichtsverfahren erzäht. Wenn´s so ist… das hält kein Mensch, erst recht kein Behinderter, aus. Also nun die Variante - Verschlimmerungsantrag - Wurde empfohlen, denn es sollte schneller gehen und die Ärzte können den Zustand des Behinderten neu bewerten.
Gruß Guze