Hallo,
wie sind die Erfahrungen wenn die GdB überprüft werden und ein vorzeitiger Rentenbeginn wegen Schwerbehinderung ansteht?
Stimmt es dass dann GdB weniger als 50% festgestellt wurden?
Hallo,
Guten Abend
wie sind die Erfahrungen wenn die GdB überprüft werden und ein
vorzeitiger Rentenbeginn wegen Schwerbehinderung ansteht?
Stimmt es dass dann GdB weniger als 50% festgestellt wurden?
Die Feststellung eines GdB und der Rentenantritt haben erst mal nichts miteinander zu tun. Dem feststellenden Amt ist es egal, ob Rente beantragt wurde/wird oder angetreten wird. Davon wissen sie in der Regel nicht mal etwas. Einzig und allein entscheidend sind die vorliegenden Erkrankungen und deren Auswirkungen.
Sicher, für einen vorzeitigen Renteneintritt wegen Schwerbehiunderung muß am Tage des Renteneintritts ein GdB von 50 vorliegen… läuft dieser „Bescheid“ eine Woche später ab, so ist es für den weiteren Rentenbezug unerheblich, weil eben wie gesagt, der Renteneintritt entscheidend ist…
Sicher hat man hat auch schon von Fällen gehört, wo einen Monat vor Rentenantritt unglücklicherweise der GdB reduziert wurde, das wäre natürlich „persönliches Pech“, allerdings könnte man ja mit Widerspruchs- oder gar Klageweg einen „vorläufig weiteren“ GdB von 50+ halten, da die Behörde, bis zur Rechtskraft eines neuen Bescheides den bisherigen GdB weiter bescheiden muss und wird.
Und somit ggf. den geplanten Renteneintrittstag noch mit einem GdB 50+ erreichen…
Gruß
MG