GdB zu niedrig?

Hallo zusammen,

ich bin 26j. alt und habe Morbus Bechterew, Rheumatische Beschwerden an Gelenken und eine chron. Darmerkrankung (colitis ulcerosa). Ich habe vor einigen Monaten einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, heute kam der Bescheid über die Feststellung eines Grades von 20%. Habe mich mit meiner Freundin unterhalten und sie meinte, dass dies zu niedrig sei. Meine Beschwerden wie z.B Morgensteifigkeit bis zu 1 1/2 Stunden, Socken anziehen wird morgens zur Höchstleistung. Geschwollene Finger, feinmotorische Einschränkungen der Hände…kann häufig keine Flaschen, Wasserhähne öffnen/schließen oder Türen auf-/zuschließen. Auch das halten einer Tasse bereitet mir vor allem morgens Schwierigkeiten. bei langem sitzen wird mein Gesäß taub bzw. mein linkes Bein, somit fällt mir das Aufstehen und laufen schwer. Ach ja und dann wär da noch der Schulterblick beim Autofahren…Halswirbelsäule ist wohl nicht mehr so beweglich, kann diese nicht mehr so wie früher drehen. Und leider sind da noch die Darmbeschwerden, mein Darm mag einige Nahrungsmittel wohl nicht gerne, z.B zu viel Ballaststoffe, ungeschältes Obst und Gemüse. Ich schäle sogar Paprika damit ich wenigstens meine Leibspeisen noch in kleinen Mengen essen kann. Blutige Durchfälle und Koliken gehören zu meinem Alltag dazu. Die Medikamente lindern, aber Schmerzen bleiben, auch wenn sie manchmal erträglich sind. Meinen Job (Zahnarzthelferin) musste ich im Dez 2010 aufgeben. Ärztliche Gutachten belegen das ich meinen Job nicht mehr ausüben sollte, soll eine Umschulung machen, Antrag liegt seit mehr als 4 Monaten bei der Rentenversicherung Bund, habe mich inzwischen auf einige Stellen beworben. Absagen!!! Ich wurde gefragt wie ich nach 9j. darauf komme eine anderen Beruf zu wählen…ich war ehrlich…mein Fehler?!? Keiner möchte mich mit diesem Krankheitsbild einstellen… wars das jetzt??? Ich hatte Hoffnung, dass mit dem GdB mind. eine Gleichstellung erfolgen kann. Somit hätte ich die Chance trotz der Beschwerden einen neuen Job zu erlangen. Bin verzweifelt, möchte aber nicht aufgeben. Habe nun das Wichtigste geschildert und hoffe sehr, dass mir Jemand helfen kann.

Danke im Voraus
lieben Gruß Inalein85

Hallo Inalein85.
Das ist so ein komplexer Fall bei dir, dass man darauf nicht nur in einem Satz oder so antworten kann ohne etwas nachzufragen.
Bist du denn arbeitsunfähig (krank) geschrieben von irgend einem Arzt?
Was sagt denn dann deine Krankenkasse dazu?
Wenn ja, zahlt doch dir doch die Krankenkasse noch Krankengeld. Und da sehe ich eigentlich einen wirklichen Hebel, an dem du mal ansetzen könntest.

MfG
Hans13

Hallo,

was mein Vorschreiber gepostet hat, ist leider ziemlicher Unsinn.
Mit AU oder Krankengeld hat der GdB grundsätzlich nix zu tun.
Du kannst anhand der Bewertungsgrundlagen mal selber schauen, wie Du zu bewerten wärest:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
Falls noch möglich, solltest Du Widerspruch einlegen und erst mal vor der begründung Akteneinsicht verlangen. Dann siehst Du auch, wie Deine Ärzte die Sache beschrieben haben.
Maßgeblich sind idR erst mal nicht die Diagnosen, sondern die persönlichen Einschränkungen für Dich.
Diese persönlichen Einschränkungen müssen Deine Ärzte beschreiben und nicht langatmige Diagnosen oder Therapieverläufe.
Sozialverbände oder Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern im Sozialrecht Beratung und Rechtsschutz.
Ist bei kranken Menschen idR gut angelegtes Geld.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Tag,

vielen Dank für diese hilfreiche Antwort, werde mich sofort an den Widerspruch setzen. Berichten nach Klärung, was herausgekommen ist.

lieben Gruß
Inalein85

Hallo Hans13,

Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld, was mir sehr unangenehm ist und ich bin nicht AU geschrieben. In erster Linie geht es mir, in einen neuen Job integriert zu werden. Ich möchte nicht mit 26j. auf ein Abstellgleis gestellt werden, nur weil ich gesundheitlich etwas Pech hatte. Ich habe 9j. in meinem alten Job gearbeitet und kann diesen nun nicht mehr ausüben. Man muss nicht nur mit seinem Körper zurechtkommen, sondern auch noch mit Behörden fertig werden, die das Leben nicht einfacher machen. Mit meiner Krankenkasse habe ich bereits gesprochen, die haben mir ebenfalls geraten einen GdB zu beantragen, dieser müssen aber mind. 30% betragen, um das Gleichstellungsgesetz geltend zu machen. Eine AU ist hiermit zwecklos, da diese nicht ausschlaggebend für den Erhalt eines GdB ist.

trotzdem vielen Dank für die Antwort
lieben Gruß Inalein85

Hallo Hans13,

hallo Ina,

bitte nicht die Begriffe durcheinanderbringen:

einen GdB zu beantragen,
dieser müssen aber mind. 30% betragen, um das
Gleichstellungsgesetz geltend zu machen.

Das „Gleichstellungsgesetz“ AGG hat damit nichts zu tun. Es geht um die Gleichstellung gem. § 2 Abs. 3 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

lieben Gruß Inalein85

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
hallo Inalein.
Das ist nicht so alles Blödsinn, lieber Wolfgang.
Natürlich ist der Widerspruch gegen den Bescheid mit 20% sehr sinnvoll.
Ein Antrag auf Umschulung oder so hat Inalein ja schon an den Rentenversicherungsträger geschickt. Aus eigener Erfahrung kann ich euch aber nur sagen, dass bei sehr langer AU sich die Krankenkasse einschaltet um nicht übergebühr Krankengeld bezahlen zu müssen.
Wenn dann die Krankenkasse mitbekommt das da irgendein Antrag beim Rentenversicherungsträger liegt, gehen die „Uhren“ auf einmal sehr viel schneller.
Das kann mir niemand abstreiten und es ist auch kein Müll. Erfahrung ist halt nunmal der Beste Lehrmeister.
Das wollte ich mit der AU damit zum Ausdruck bringen.
Auch aus Erfahrung kann ich sagen, dass so ein Widerspruch sich auch mal eben so 1/2 Jahr hinziehen kann wogegen die Sache mit dem Rentenversicherungsträger dann schneller laufen könnte.

MfG
Hans13

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Hallo Hans,

wenn man die Ursprungsfrage genau liest, sollte man nicht nur an der Überschrift merken, daß es der Posterin um den GdB geht.
Da der GdB nun mal vom Versorgungsamt festgestellt wird, sind Hinweise auf KK oder Rentenversicherungsträger in diesem Zusammenhang Unsinn.

&Tschüß
Wolfgang